Beitrag
Zur Finanzierung ihrer Aufgaben erhebt die Handwerkskammer Wiesbaden von grundsätzlich allen Mitgliedern Beiträge. Die finanzielle Belastung wird damit auf die große Zahl der zur Handwerkskammer Wiesbaden gehörigen Betriebe verteilt, um die individuelle Zahlungsverpflichtung möglichst gering halten zu können.
Bei den Beiträgen handelt es sich um öffentliche Abgaben, die gemäß § 113 Handwerksordnung (HwO) erhoben werden. Die Erhebung dieser Beiträge ist nicht davon abhängig, ob die vielfältigen Dienstleistungen der Handwerkskammer auch tatsächlich von dem einzelnen Betrieb in Anspruch genommen werden, sondern sie dienen auch dazu, die gesamtwirtschaftlichen Aufgaben, die allen zur Handwerkskammer gehörigen Betrieben gleichermaßen zugute kommen.
Die Beiträge gliedern sich in einen gestaffelten Grundbeitrag und einen Zusatzbeitrag.
Der Grundbeitrag der niedrigsten Staffel ist der von allen Betrieben unabhängig von der Ertragslage, auch bei Verlust, gleichermaßen zu entrichtende Mindestbeitrag. Durch ihn wird eine solidarische Grundfinanzierung der HWK erreicht. Eine Ausnahme hiervon bilden die Existenzgründer, für die im § 113 Abs.2 HWO eine Sonderregelung vorgesehen ist.
Der Grundbeitrag der anderen Staffeln und der Zusatzbeitrag stellen hingegen auf die tatsächliche Ertragslage der Betriebe ab. Zu ihrer Berechnung werden die Gewerbeerträge nach dem Gewerbesteuergesetz bzw. der Gewinn aus Gewerbebetrieb nach dem Einkommensteuergesetz herangezogen. Maßgebend dafür ist immer der drei Jahre zurückliegende Gewerbeertrag/Gewinn.
Die Höhe der jeweiligen Beitragssätze wird jedes Jahr von der Vollversammlung, beschlossen. Dieser Beschluss wird jeweils durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung genehmigt und nach der Genehmigung in unserem Mitteilungsblatt „Deutsche Handwerks Zeitung" veröffentlicht. Auf der Rückseite des jeweiligen Beitragsbescheides ist dieser Beschluss abgedruckt.
Zum Herunterladen:
Beitragsbeschluss der Handwerkskammer Wiesbaden für das Jahr 2012.
Der Beitragsbeschluss ist für das Kalenderjahr 2012 gültig.
Beitragsordnung der Handwerkskammer Wiesbaden
Häufig gestellte Fragen zum Beitragsbescheid.
online seit 09. Sep 2009, aktualisiert am 03. Jan 2012
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