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Gewerbe- und Sonderabfallentsorgung

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Es sind nicht nur Späne, die in einem Handwerksbetrieb als Abfall anfallen, auch Überreste von Lacken, Leim und Ölen, Elektroschrott, Metalle, Beton- und Keramikgemische fallen in Handwerksbetrieben an. Nur - wohin damit? Wer ordnungsgemäß die Rückstände aus seinem Betrieb beseitigen will, muss informiert sein.

"Alles, was nicht Produkt ist, ist Abfall".  Ein einfaches Prinzip, das einleuchtet. Doch Abfall ist nicht gleich Abfall. Da gibt es gefährliche und ungefährliche Stoffe, Gemische hieraus, brennbare Reste, Schrott - jede Abfallart macht ein spezielles Vorgehen notwendig, um sie zu beseitigen. Dabei muss jeder Betriebsinhaber seine gesetzlichen Pflichten beachten, darf aber den betriebswirtschaftlichen Aspekt nicht verbummeln: Erst wer seine Abfallmengen überblickt, kann sich auch Einsicht in die damit verbundenen Entsorgungskosten verschaffen und Einsparpotenziale identifizieren.

Wie werden Abfälle korrekt zugeordnet? Wie geht man ordnungsgemäß mit gefährlichen Überresten um?
Die Handwerkskammer Wiesbaden unterstützt Unternehmer in allen Fragen zum Abfall und seiner richtigen Beseitigung. Da es sich bei Abfällen oft um problematische Stoffe handelt, die bei unsachgemäßer Handhabung die Umwelt gefährden können, ist die Abfallentsorgung durch zahlreiche internationale und nationale Gesetze und Verordnungen geregelt. Beispiele dafür sind die Abfallverbringungs-Verordnung, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz oder die Nachweisverordnung.

Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, ob ein Abfall nicht gefährlich oder gefährlich ist und welches der richtige Entsorgungsweg ist.

Bei der Entsorgung unterscheidet man zwischen Beseitigung und Verwertung.

Unter Beseitigung versteht man dabei die Abgabe an die Umwelt unter Einhaltung vorgeschriebener Grenzwerte (meist bei flüssigen und gasförmigen Abfällen, gegebenenfalls nach vorheriger chemischer Umwandlung oder Verdünnung) oder die Überführung in ein Endlager (meist bei festen Abfällen, gegebenenfalls nach vorheriger Konditionierung und Verpackung).

Unter Verwertung versteht man die Wiederverwendung oder thermische Nutzung der Abfälle bzw. eines Teils davon (Recycling).

Die Entsorgung von Abfällen gilt als eine der wichtigsten Umweltfragen unserer Zeit, wobei insbesondere die großen Mengen ein Problem darstellen. An die Entsorgung von Sonderabfällen werden besondere Anforderungen gestellt.

online seit 09. Sep 2009, aktualisiert am 05. Jan 2012

Ansprechpartner

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Stv. Abteilungsleiter Technologie- und Umweltberatung

Tel. 0611 136-164
Fax 0611 136-8164
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Abteilungsleiter Technologie- und Umweltberatung

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