Nachtspeicherheizung
Außerbetriebnahme von Stromheizungen bei Gebäuden
Mit der am 1. Oktober 2009 in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) dürfen vor dem 1. Januar 1990 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme nach dem 31. Dezember 2019 nicht mehr betrieben werden. Nach dem Jahreswechsel 1989/ 1990 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme dürfen nicht älter als 30 Jahre sein.
Der Zuschuss für den Ersatz der Nachtstromspeicherheizung ist ausgelaufen.
Nachtspeicherheizgeräte fachgerecht entsorgen:
Bei der Entsorgung von Nachtspeicheröfen muss auf verschiedene gefährliche Stoffe geachtet werden. Im wesentlichen sind dies Asbest, PCB (Polychlorierte Biphenyle), und Chrom VI haltige Speichersteine. Die Altgeräte sind deshalb in der Regel als „gefährlicher Abfall" zu entsorgen.
- Asbest
Bei Nachtspeicherheizgeräten wurden bis 1977 häufig asbesthaltige Bauteile verwendet. Bei einem vorschriftsmäßigen Betrieb des Gerätes ist die Gefahr gering, dass Asbestfasern in die Raumluft abgegeben werden. Problematisch wird es, wenn das Gerät unsachgemäß zerlegt wird. In diesem Fall können Asbestfasern in die Raumluft freigesetzt werden. Eine Aufstellung der asbestbelastenden Geräte finden Sie hier.
Die Entsorgung sollte am besten als ganzes unzerlegtes Gerät (Abfallschlüssel 160212*) erfolgen (Öffnungen abgeklebt/"Big-Bag"). Wenn dies insbesondere wegen dem hohen Gewicht der Speichersteine nicht möglich ist sollte das "Glove-bag" Verfahren (BIA Verfahren nach BGI 664) zur Gewichtserleichterung eingesetzt werden. Bei Anwendung dieses Verfahrens ist ein Sachkundelehrgang nach TRGS 519 (Anlage 5) ausreichend (s.u.). - PCB (Polychlorierte Biphenyle)
In Elektronachtspeicherheizungen (bis Bj. 1989) können Kapillarrohrregler PCB als gefährlichen Stoff enthalten (Abfallschlüssel 160209*) - Chrom VI belastete Speichersteine
Chrom VI ist giftig und krebserregend, da es zudem noch gut wasserlöslich ist, geht von belasteten Speichersteinen (Abfallschlüssel 161105*) eine erhebliche Umweltgefahr aus.
Beim normalen Betrieb unbeschädigter Elektrospeicherheizungen geht von den Geräten keine Gefahr aus. Wenn die Geräte geöffnet werden bzw. bei der Entsorgung sieht dies anders aus - hier sollten nur Fachleute zum Zuge kommen.
Fachbetriebe der Elektrohandwerke bieten das Abklemmen und den Transport von Nachtspeicheröfen zur Entsorgung an. Entsprechende Betriebe finden Sie hier.
Auch überregionale Firmen bieten den Transport und die Entsorgung abgeklemmter Nachtspeicherheizgeräte an - beispielsweise die Firmen Panse, Remondis, Korte und Partner, Bördner-Fehr, HIM. Die Entsorgungskosten differieren stark. Es ist daher sinnvoll einen Preisvergleich durchzuführen.
Zusätzlich beraten auch die Abfallberatungen der Kreise beziehungsweise kreisfreien Städte zu den lokalen Strukturen.
Lehrgänge nach TRGS 519 (Anlage 4) „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten", der auch den o.g. Sachkundenachweis nach TRGS 519 (Anlage 5) mit umfasst, bietet die Handwerkskammer Wiesbaden hier an.
online seit 03. Nov 2009, aktualisiert am 05. Jan 2012
Ansprechpartner

Dipl.-Ing. (FH) Günter Dunschen
Abteilungsleiter Technologie- und Umweltberatung
Tel. 0611 136-159
Fax 0611 136-8159
guenter.dunschen@hwk-wiesbaden.deE-Mail
guenter.dunschen@hwk-wiesbaden.de

Dipl.-Biol. Hans-Peter Simon
Stv. Abteilungsleiter Technologie- und Umweltberatung
Tel. 0611 136-164
Fax 0611 136-8164
hans-peter.simon@hwk-wiesbaden.deE-Mail
hans-peter.simon@hwk-wiesbaden.de
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