Gebäudeenergieausweis

Transparenz für Mieter, Käufer und Eigentümer

EnergieausweisLupe

Seit Januar 2009 ist der Gebäudeenergieausweis für alle Wohngebäude Pflicht. Wenn Hausbesitzer ihr Gebäude vermieten, verkaufen oder verpachten wollen, müssen sie den Energieausweis vorlegen können. Ansonsten begehen sie eine Ordnungswidrigkeit.

Der Gebäudeenergieausweis (auch Energiepass genannt) liefert fundierte Informationen über die energetische Qualität eines Gebäudes und gibt einen Anhalt für den Energieverbrauch. Davon profitieren Mieter, Käufer und Eigentümer gleichermaßen. Die Energieeffizienz bzw. der Energieverbrauch eines Hauses ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Käufer und Mieter können außerdem mit dem Energieausweis unterschiedliche Angebote unkompliziert vergleichen und Folgekosten abschätzen.

Kauf- oder Mietinteressenten sollten nicht darauf verzichten, sich den Energieausweis vorlegen zu lassen. Denn die Höhe der Betriebskosten hängt unmittelbar von der energetischen Qualität eines Gebäudes ab. Eine Markierung auf einer Farbskala zeigt, ob mit geringen oder hohen Energiekosten für das Gebäude zu rechnen ist. Eine weitere Farbskala zeigt Vergleichswerte für den Gebäudetypen und lässt damit eine Einordnung zu.

Zudem gehören zu jedem Gebäudeenergieausweis Empfehlungen, wie die energetische Bilanz des Gebäudes verbessert werden kann. Eigentümer und Kaufinteressenten erhalten so erste Hinweise, was für die energetische Verbesserung zu tun ist.

Allerdings sollten Eigentümer bei der Beauftragung eines Energieausweises nicht nur auf den Preis achten, sondern auf Qualität setzen und die Leistungen der Anbieter sorgfältig prüfen. Billigangebote aus dem Internet haben oft keine oder nur geringe Aussagekraft. Sie beruhen auf einer Ferndiagnose ohne Kenntnis des Gebäudes und geben zumeist nur den benutzerabhängigen Verbrauch an (Verbrauchsausweis). Dagegen bildet der Bedarfsausweis den Energiebedarf eines Gebäudes unabhängig von den Verbrauchsgewohnheiten der Bewohner ab. Dazu nimmt der Fachmann die Gebäudehülle und die Heizungsanlage des Gebäudes vor Ort unter die Lupe. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er den Energiebedarf, der für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher (Norm)-Nutzung anfällt. So kann er gezielter Schwachstellen erkennen und auf fundierter Basis Empfehlungen für eine Modernisierung geben. Eine solche Vor-Ort-Begehung entfällt bei einem Verbrauchsausweis. Damit kann der Aussteller nur auf die Verbrauchsdaten zurückgreifen und keine Modernisierungsempfehlungen anhand des konkreten Zustands des Gebäudes geben.

Wer einen Gebäudeenergieausweis ausgestellt haben möchte, kann sich - neben Ingenieuren und Architekten spezieller Fachrichtungen - an die Gebäudeenergieberater des Handwerks wenden. Sie sind Meister ihres Fachs und können eine umfassende Fortbildung im Bereich energetischer Gebäudesanierung vorweisen. Gebäudeenergieberater des Handwerks finden Sie hier.

online seit 10. Sep 2009, aktualisiert am 05. Jan 2012

Ansprechpartner

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. (FH) Günter Dunschen
Abteilungsleiter Technologie- und Umweltberatung

Tel. 0611 136-159
Fax 0611 136-8159
guenter.dunschen@hwk-wiesbaden.deE-Mail
guenter.dunschen@hwk-wiesbaden.de

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Dipl.-Biol. Hans-Peter Simon
Stv. Abteilungsleiter Technologie- und Umweltberatung

Tel. 0611 136-164
Fax 0611 136-8164
hans-peter.simon@hwk-wiesbaden.deE-Mail
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