Die neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) 2011

Was ändert sich?

gefahrgutzeichen flammable

Mit der Richtlinie 2008/68/EG vom 24. September 2008 wurden die seit 1989 geltenden Richtlinien der EG zum Gefahrguttransport aufgehoben. Der Grund war, dass die Gefahrgutregelwerke für die Straße (ADR), die Schiene (RID) und die Binnenschifffahrt (ADN) entsprechende Regelungen aufgenommen haben.

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) wurde im Februar veröffentlicht und ist seit dem 1. September 2011 in Kraft getreten. Diese Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen enthlält einige wichtige Neuerungen, die insbesondere für das Handwerk von Bedeutung sind.

online seit 29. Aug 2011, aktualisiert am 05. Jan 2012

Ansprechpartner

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. (FH) Holger Jensen
Beratungsstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung im Betrieb der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern

Telefon 0611 136-169
Telefax 0611 136-8169
holger.jensen@handwerk-hessen.deE-Mail
holger.jensen@handwerk-hessen.de

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