Arbeitssicherheit

Die Mitarbeiter eines Unternehmens sind dessen höchstes Gut. Ein Betrieb der gut im Arbeitsschutz ist, ist auch gut im Wettbewerb.
Betrieblicher Arbeitsschutz ist direkt mit geringen Ausfallzeiten der Mitarbeiter und damit auch wirtschaftlichem Erfolg verbunden.

Nicht gerade schmeichelhaft für die Fahrpersonalverordnung, dass sich die beste Idee zum Bürokratieabbau auf Sie bezieht. Denn die Europäische Kommission zeichnete den Vorschlag des ZDH, Erleichterungen für Handwerksbetriebe bei der Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten einzuführen als besten in Europa aus.

Mit der Richtlinie 2008/68/EG vom 24. September 2008 wurden die seit 1989 geltenden Richtlinien der EG zum Gefahrguttransport aufgehoben, da zwischenzeitlich die Gefahrgutregelwerke für die Straße (ADR), die Schiene (RID) und die Binnenschifffahrt (ADN) entsprechende Regelungen aufgenommen haben.
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