Energie

Gasanschluss Zähler

Das Bundesumweltministerium hat die neuen Richtlinien für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW veröffentlicht. Ab 1. April 2012 können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Anträge eingereicht werden.

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hausbau

Gemäß dem „Integrierten Energie- und Klimaprogramm“, das die Bundesregierung im Sommer 2007 verabschiedet hat, sollen die Anforderungen der für 2012 angesetzten, nächsten EnEV in einem weiteren Schritt um bis zu 30 % verschärft werden. Gleichzeitig soll jedoch auch die Systematik der gestellten Anforderungen weiterentwickelt werden, um so die Transparenz weiter zu steigern und das Nachweisschema zu vereinfachen.

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Die Datenbank zeigt Gebäudeenergieberater (HWK)

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Auf einer öffentlichen Liste, bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE), sollen Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energieeffizienzmaßnahmen präsentiert werden, um damit die Markttransparenz für Endverbraucher zu steigern.

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Für Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien sind seit 15. März 2011 neue Förderbestimmungen in Kraft getreten. Ab sofort können Förderanträge zu den neuen Konditionen gestellt werden. Einige der Verbesserungen sind  bis zum Ende des Jahres 2011 befristet.  Betroffen sind Änderungen bei der Förderung thermischer Solaranlagen, Austausch von Heizkesseln, Wärmepumpen und Holzheizungen.

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Die KfW fördert ab 1. März 2011 neben umfassenden Gebäudesanierungen auch wieder einzelne hochenergieeffiziente Sanierungsmaßnahmen, die der Energiebilanz eines Wohngebäudes zugute kommen, wie Dämmung, Lüftungsanlage, Austausch der Fenster oder Erneuerung der Heizungsanlage

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Gerade für kleinere Betriebe hat das Stromsteuergesetz (StromStG) die Möglichkeiten zur Nutzung der Stromsteuerermäßigung (§ 9b) und Rückerstattung (§ 10) durch das Haushaltsbegleitgesetzt 2011 (HBeglG 2011) stark eingeschränkt. Für viele ist alleine durch die Erhöhung der Sockelbeträge keine Ermäßigung bzw. Rückerstattung mehr möglich. 

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Energieausweis

Seit Januar 2009 ist der Gebäudeenergieausweis für alle Wohngebäude Pflicht. Wenn Hausbesitzer ihr Gebäude vermieten, verkaufen oder verpachten wollen, müssen sie den Energieausweis vorlegen können. Ansonsten begehen sie eine Ordnungswidrigkeit.

Der Gebäudeenergieausweis (auch Energiepass genannt) liefert fundierte Informationen über die energetische Qualität eines Gebäudes und gibt einen Anhalt für den Energieverbrauch. Davon profitieren Mieter, Käufer und Eigentümer gleichermaßen. Die Energieeffizienz bzw. der Energieverbrauch eines Hauses ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Käufer und Mieter können außerdem mit dem Energieausweis unterschiedliche Angebote unkompliziert vergleichen und Folgekosten abschätzen.

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Seit dem 1. Oktober 2009 muss ein Unternehmen, das bestimmte Arbeiten an einem bestehenden Gebäude durchgeführt hat, der Bauherrschaft bzw. dem Eigentümer nach § 26a EnEV zur Dokumentation der ausgeführten Arbeiten eine Unternehmererklärung ausstellen. Die Unternehmererklärung dient der Verbesserung des Vollzugs der EnEV und trägt dazu bei Schwarzarbeit einzudämmen. Die Unternehmererklärung soll die Bauherren auf Anforderungen der EnEV aufmerksam machen und zur EnEV-konformen Baumaßnahmen im Gebäudebestand beitragen.

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Energiesparaktion

Gestiegene Energiepreise, die neuen Energieausweise sowie Sorgen um das Klima sind starke Anreize für Energiesparinvestitionen im Wohnungsbestand. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von Eigenheimbesitzern, die das Marktforschungsinstitut Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag der Landesbausparkassen (LBS) im Frühjahr 2007 durchgeführt hat. Befragt wurden Hauseigentümer, die in mindestens zehn Jahre alten Immobilien wohnen.

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