Neue Richtlinien für das Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien

Sonnenkollektoren, Biomassenanlagen und Wärmepumpen

Für Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien sind seit 15. März 2011 neue Förderbestimmungen in Kraft getreten. Ab sofort können Förderanträge zu den neuen Konditionen gestellt werden. Einige der Verbesserungen sind  bis zum Ende des Jahres 2011 befristet.  Betroffen sind Änderungen bei der Förderung thermischer Solaranlagen, Austausch von Heizkesseln, Wärmepumpen und Holzheizungen.

Die wichtigsten Änderungen betreffen:

Sonnenkollektoren

Die Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung wurde befristet auf jetzt 120 Euro/m² angehoben. Nach dem 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs) sinkt sie wieder auf 90 Euro/m². Auch der Kesseltauschbonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel ist degressiv gestaltet. Bis zum Ende des Jahres 2011 beträgt er 600 Euro, danach ist er auf 500 Euro reduziert. Auch für den Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse ist diese Degression von 600 Euro auf 500 Euro vorgesehen.

Biomasseanlagen

Emissionsarme Scheitholzvergaserkessel (Staubemissionswert max. 15 mg/m³) werden jetzt wieder mit 1.000 Euro gefördert. Die Förderungen von Pellet-Öfen mit Wassertasche (min. 1.000 Euro), Pellet-Kesseln (2.000 Euro) und Holzhackschnitzelanlagen (1.000 Euro) bleiben wie bisher bestehen.

Wärmepumpen

Die technischen Anforderungen wurden überarbeitet. So wurden insbesondere die Anforderungen an die Jahresarbeitszahlen reduziert

  • Sole / Wasser-Wärmepumpen und Wasser / Wasser-Wärmepumpen Mindestjahresarbeitszahlen:
    bei Wohngebäuden                          3,8
    bei Nichtwohngebäuden                    4,0
  • Luft/Wasser-Wärmepumpen             3,5
  • gasbetriebenen Wärmepumpen         1,3.

Neuer Bemessungsmaßstab ist jetzt die Wärmeleistung statt der Wohnfläche. Dies soll im Interesse der Erleichterung der Antragstellung und Vereinfachung der Förderanforderungen erfolgen, wobei das bisherige Förderniveau laut BAFA in etwa erhalten bleiben soll. Für Installateure wichtig sind die neuen Vorschriften für die Erstellung der Fachunternehmererklärung. Das BAFA stellt hierzu Erläuterungen (8 Seiten) zur Verfügung.

Informationen und Formulare zum Marktanreizprogramm 2011 erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

online seit 26. Mrz 2011, aktualisiert am 05. Jan 2012

Ansprechpartner

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. (FH) Günter Dunschen
Abteilungsleiter Technologie- und Umweltberatung

Telefon 0611 136-159
Telefax 0611 136-8159
guenter.dunschen@hwk-wiesbaden.deE-Mail
guenter.dunschen@hwk-wiesbaden.de

Ansprechpartner

Dipl.-Biol. Hans-Peter Simon
Stv. Abteilungsleiter Technologie- und Umweltberatung

Telefon 0611 136-164
Telefax 0611 136-8164
hans-peter.simon@hwk-wiesbaden.deE-Mail
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