Lebensmittelhygiene

Lebensmittelhygiene

   

Lebensmittelsicherheit (auch: Lebensmittelhygiene) ist ein Oberbegriff für alle Maßnahmen und Konzepte, die sicherstellen sollen, dass Lebensmittel für den Genuss durch die Verbraucher geeignet sind und von ihnen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Schädigungen ausgehen können.

Neben Kontrollen und vorbeugenden Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Hygiene bei der Produktion und im Umgang mit Lebensmitteln gehört auch die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln, die sicherstellen soll, dass der Verbraucher beim Erkennen einer Gefährdung, z. B. durch Rückrufaktionen,  möglichst umfassend geschützt wird, zum Oberbegriff der Lebensmittelsicherheit.



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Schlachten Fleischverarbeitung Metzgerei

Metzgereien brauchen seit Januar 2010 eine besondere EU-Zulassung, um schlachten oder tierische Produkte verarbeiten und verkaufen zu können.  Bei Zweifeln, ob ein Betrieb zulassungspflichtig ist, helfen die zuständigen Amtstierärzte und Lebensmittelkontrolleure, aber auch die Verbände und die Handwerkskammer Wiesbaden gerne weiter.

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Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) (§ 43) darf nur derjenige beim Herstellen, Verarbeiten oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln arbeiten, der vor der erstmaligen Aufnahme einer solchen Tätigkeit durch das Gesundheitsamt über Tätigkeitsverbote beim Vorliegen bestimmter Krankheiten und seine dementsprechende Mitwirkungspflicht im Falle einer Erkrankung belehrt worden ist. Der Arbeitgeber muss diese Belehrung bei Neueintritt eines Beschäftigten und darüber hinaus in regelmäßigen Abständen wiederholen.

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