Chemikalienrecht

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Auch die letzte Übergangsregelung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung endet spätestens am 4. Juli 2011, dann ist die maximale Gültigkeitsdauer von vorläufigen Sachkundebescheinigungen erreicht. Betroffen sind vorwiegend Betriebe des Kälte- und Klima-Handwerks, des SHK-Handwerks sowie des Elektro-Handwerks die für bestimmte Tätigkeiten eine Personal- und eine Betriebszertifizierung benötigen.

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REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals; also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Es handelt sich dabei um die EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist.

Kernelement der neuen Regelungen ist, dass chemische Stoffe in Europa nur noch dann in Verkehr gebracht (produziert bzw. importiert) werden dürfen, wenn sie zuvor registriert wurden.

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