Wasserrecht

Wasser

In vielen Betrieben werden wassergefährdende Stoffe eingesetzt oder das Abwasser ist mehr oder weniger belastet. Der sorgfältige Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und abwasserentlastende Maßnahmen reduzieren Kosten und Risiken.

Umfangreiche Regelwerke wie die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) oder das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf Bundes- und Länderebene sowie andere Vorschriften, Verordnungen und Satzungen von Gemeinden sind beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu beachten.

Die notwendigen Informationen, Auskünfte zu den einschlägigen Verordnungen und Vorschriften sowie eine umfassende kostenfreie Beratung erhalten Mitgliedsbetriebe von den Umweltberatern der Handwerkskammer Wiesbaden.

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Wasser Ausschnitt

Seit dem 1. November 2011 ist die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2011 gültig. Wichtige Begriffe wurden klarer definiert, Rechte und Pflichten - vor allem für die Betreiber von Trinkwasser-Installationen - präziser zugeordnet. Hinzu kommen erstmalig klare Untersuchungs- und Anzeigepflichten hinsichtlich Legionellen.

Für Lebensmittelunternehmen (Bäcker, Fleischer und Konditoren) hat es keine besonderen Veränderungen gegeben. Weiterhin gilt, dass die Betriebe, die Wasser aus einem eigenen Brunnen beziehen, so zu handeln müssen wie ein Unternehmen der Trinkwasserversorgung (§13).

Die wichtigsten Neuerungen:

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