Wasser - ein kostbares Gut

WasserLupe

In vielen Betrieben werden wassergefährdende Stoffe eingesetzt oder das Abwasser ist mehr oder weniger belastet. Der sorgfältige Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und abwasserentlastende Maßnahmen reduzieren Kosten und Risiken.

Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten:
Ein Beispiel für den umweltgerechten Umgang mit Wasser ist die korrekte Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten. Dies stellt für viele Handwerksbetriebe ein Problem dar, da häufig Öle und andere wassergefährdende Flüssigkeiten ohne Auffangwannen an verschiedenen Orten im Betrieb vorzufinden sind. 
Die Kosten für die Sanierung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen sind hoch und werden in der Regel dann relevant, wenn die Behörden tätig werden oder ein Grundstücksverkauf ansteht und ein Bodengutachten vom Käufer gefordert wird. Häufig kann durch einfache Maßnahmen die Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten so gestaltet werden, dass Bodenverunreinigungen vermieden werden und die Lagerung den geltenden Vorschriften entspricht. Die Berater der Handwerkskammer Wiesbaden helfen, die geforderten Maßnahmen zu ermitteln.

Abwasser:
In verschiedenen Branchen des Handwerks fallen Abwässer an, die in Abscheidern vorbehandelt werden, um die Grenzwerte einhalten zu können, beispielsweise im Fettabscheider bei Metzgereien oder im Ölabscheider im Betrieb des Kraftfahrzeughandwerks. Für das in das öffentliche Kanalnetz eingeleitete Abwasser sind Grenzwerte einzuhalten, die in den Entwässerungssatzungen der Kommunen dokumentiert sind. Die Abwasservorschriften fordern Grenzwerte für einzelne Branchen und definieren Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser. 

Produktionsbedingte Frischwasserverluste:
Die Kosten für Abwasser werden bei den Städten und Gemeinden über den Frischwasserbezug ermittelt. Bei einigen Branchen im Handwerk wird aber ein Teil des  Frischwassers in der Produktion verbraucht. Zum Teil wird das Wasser dem Produkt zugeführt oder verdampft bei Prozessen in die Atmosphäre. In den Entwässerungssatzungen der Städte und Gemeinden wird die Möglichkeit eingeräumt, sogenannte produktionsbedingte Frischwasserverluste zu gewähren (z. B. bei den Lebensmittelhandwerken wie Metzger/Fleischer, Bäcker/Konditoren, aber auch Wäschereien). Der Handwerksbetrieb muss zur Erlangung des Abschlags einen Antrag bei seiner Gemeinde stellen. Die Handwerkskammer Wiesbaden ermittelt die Frischwasserverluste und unterstützt gerne bei der Beantragung.

Für einige Branchen haben wir standardisierte Erhebungsbögen vorbereitet, die die wichtigsten Größen zur Ermittlung des produktionsbedingten Frischwasserverlustes abfragen.


Trinkwasser
Zehn Jahre nach Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung 2001 ist seit dem 1. November 2011 die TrinkwV 2011 gültig. In der überarbeiteten Verordnung sind, in Anpassung an europarechtliche Vorgaben, wichtige Begriffe neu definiert, Rechte und Pflichten für Anlageninhaber von Trinkwasser-Installationen sowie Untersuchungs- und Anzeigepflichten verankert. Dabei stellt die Gewährleistung für ein „reines, genusstaugliches und gesundheitlich unbedenkliches“ Wasser eine zivilrechtliche Verpflichtung dar. 

Weiterführende Themen

online seit 09. Sep 2009, aktualisiert am 17. Jan 2012

Ansprechpartner

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Dipl.-Ing. (FH) Günter Dunschen
Abteilungsleiter Technologie- und Umweltberatung

Tel. 0611 136-159
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