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Öffentliche Bürgschaften

Eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Vorhabensfinanzierung darf nicht daran scheitern, dass keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten gestellt werden können.

Als Förderbank übernimmt die Bürgschaftsbank Hessen gegenüber Kreditinstituten sogenannte Ausfallbürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer aus Hessen. Voraussetzung ist, dass deren Finanzierungsvorhaben sinnvoll und erfolgsversprechend sind.

Für Investitionsfinanzierungen können Bürgschaften bis zu 80% und für Betriebsmittelfinanzierungen bis zu 60% der Kreditsumme, maximal 1,5 Mio €, übernommen werden. Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Hausbank.

Vorrangig Existenzgründer, aber auch bestehende Unternehmen, haben alternativ die Möglichkeit, ihre Vorhaben auf direktem Weg über die Bürgschaft ohne Bank (BoB) absichern zu lassen. Nach positiver Prüfung der wirtschaftlichen Erfolgsaussichten erteilt die Bürgschaftsbank Hessen dem Antragsteller eine Bürgschaftszusage. Damit ist es in aller Regel leicht, eine Bank zu finden, die dem Finanzierungsbedarf entspricht.


Ansprechpartner IconAnsprechpartner:

Joachim Kröner


Weiterer Link:

Bürgschaftsbank Hessen



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