Zurückstellungen vom Wehr- oder Zivildienst

Wehrpflichtige Mitarbeiter in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft haben gemäß Wehrpflichtgesetz (WPflG) die Möglichkeit, Anträge auf Zurückstellung vom Wehrdienst zu stellen.

Für kleine und mittelständische Betriebe stellt die Zurückstellung vom Wehrdienst eines wehrpflichtigen Mitarbeiters ein wichtiges Instrument dar, um existenzbedrohende, durch die Wehrpflicht hervorgerufene personelle Engpässe zu vermeiden. Für Zivildienstpflichtige gelten die entsprechenden Vorschriften des Zivildienstgesetzes (ZDG). Die zuständigen Verwaltungsbehörden sind entweder die regionalen Kreiswehrersatzämter oder das Bundesamt für den Zivildienst in Köln.

Für eine Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit im eigenen Betrieb stellt der Wehr-/ Zivildienstpflichtige selbst einen Antrag.
Bei abhängig beschäftigten Wehr-/Zivildienstpflichtigen ist der Antrag entweder von den Eltern oder vom Betriebsinhaber als Arbeitgeber zu stellen.

Die Antragsteller wenden sich direkt an das für den Wehr-/Zivildienstpflichtigen regional zuständige Kreiswehrersatzamt oder an das Bundesamt für den Zivildienst in Köln.

Ansprechpartner IconAnsprechpartner:

Manfred Esser


Weitere Informationen zum Zurückstellungsverfahren

online seit 14. Sep 2009, aktualisiert am 17. Aug 2010

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