Möglichkeit zur Stromsteuerrückerstattung nutzen

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Nicht alle Betriebe des produzierenden Gewerbes nutzen die Möglichkeit, sich bei höherem Stromverbrauch die Stromsteuer zurückerstatten zu lassen.

Den im Stromsteuergesetz festgesetzten Sockelbetrag von 512,50 € Stromsteuer pro Jahr (25.000 kWh) müssen die Unternehmen in jedem Fall zahlen. Steuerbeträge, die darüber hinaus gehen, können jedoch mit den Entlastungen bei der Sozialversicherung verrechnet werden. Diese Regelung benachteiligt zwar Kleinbetriebe, für einige Betriebe, beispielsweise Bäckereien, ergeben sich jedoch erhebliche Rückerstattungsbeträge.

Wer bis spätestens Ende Dezember (Posteingang) bei seinem zuständigen Hauptzollamt die Rückerstattung von Stromsteuer beantragt, kann gegebenenfalls sogar noch für das Vorjahr einen oftmals erheblichen Teil der Steuer erstattet bekommen. Der ZDH bietet hierzu einen Stromsteuerrechner auf seiner Internetseite an, der auch den derzeitigen Stand der Entwicklung im Bereich Stromsteuer für das Jahr 2011 berücksichtigt.

Durch die vorgesehene Erhöhung des Sockelbetrags auf 1000 € entfällt allerdings zukünftig für viele kleine und mittlere Handwerksbetriebe diese Rückerstattungsmöglichkeit.

Die entsprechenden Formulare und Merkblätter finden Sie unter:

www.zoll.de/e0_downloads/b0_vordrucke/c0_vst/c0_stromsteuer/index.php

Das zugrundeliegende Stromsteuergesetz unter:

bundesrecht.juris.de/stromstg/index.html 

online seit 12. Okt 2009, aktualisiert am 02. Jan 2012

Ansprechpartner

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Dipl.-Biol. Hans-Peter Simon
Stv. Abteilungsleiter Technologie- und Umweltberatung

Tel. 0611 136-164
Fax 0611 136-8164
hans-peter.simon@hwk-wiesbaden.deE-Mail
hans-peter.simon@hwk-wiesbaden.de

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