Neues Urteil zur E-Mail Werbung

KammerNews

Immer wieder melden sich Handwerksunternehmen bei der Rechtsabteilung der Handwerkskammer, die sich über unerwünschte Werbung per Telefon, Telefax oder sogenannte Spam-Mails beschweren und nach Möglichkeiten fragen, um diese Werbung zu unterbinden.

Gewerbetreibende, die sich von derartigen Werbemaßnahmen belästigt fühlen, können sich an die Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de  wenden. Sie erhalten dort nährere Detailinformationen und können einen entsprechenden Missbrauch online melden.

Für unerwünschte  E-Mail-Werbung gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mai 2009, das kürzlich veröffentlicht wurde.  Danach führt bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung zu einem Unterlassungsanspruch des Empfängers sowie Schadensersatzansprüchen wegen eines Eingriffs in den Gewerbebetrieb .
  
Hier geht es zum Urteil des BGH zur E-Mail Werbung


Ansprechpartner Icon Ansprechpartner:

Markus Bruns

online seit 18. Nov 2009, aktualisiert am 19. Nov 2009

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