Vorsicht bei Eintragungsangeboten

In letzter Zeit sind wieder vermehrt Aufforderungen an Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Wiesbaden versandt worden, sich mit den Unternehmensdaten in Datenbanken eintragen zu lassen. Aufgrund der Verwendung von Begriffen wie "Deutsches" oder "Aktuelles Gewerberegister", "Gewerberegister-Veröffentlichung", "Industrie- und Gewerberegister-Zentrale"  etc. wird der Eindruck beim Leser hervorgerufen, es handle sich um eine öffentliche Stelle, die ein solches Anschreiben versandt hat. Das ist nicht zutreffend.

Bei  Schreiben dieser Art handelt es sich in der Regel um entgeltpflichtige Eintragungsofferten in Datenbanken privater Unternehmen. Betriebe, die solche Eintragungsangebote oder -aufforderungen erhalten, werden gebeten, vor Unterzeichnung den Inhalt genau zu prüfen und sich bei Fragen mit der Rechtsabteilung der Handwerkskammer in Verbindung zu setzen.

Ansprechpartner:

Ansprechpartner Icon Markus Bruns


Erhalten Betriebe einen "Gründerbrief" per Nachnahme, den sie nicht bestellt haben, sollte die Annahme verweigert werden. Der "Gründerbrief" erweckt den falschen Anschein, ein amtliches Dokument zu sein, das mit der Eintragung in das Handelsregister zusammenhängt. Tatsächlich enthält er lediglich wertlose Informationen.

Weitere Informationen und Hilfestellung bei der Unternehmensgründung erhalten Sie bei den betriebwirtschaftlichen Beratern unseres Hauses.

Ansprechpartner:

Ansprechpartner Icon Michael Steinert

   

online seit 01. Feb 2010, aktualisiert am 02. Feb 2010

Seite empfehlen

Um diese Seite jemandem weiter zu empfehlen, füllen Sie bitte dieses Formular aus:

 
 

* Pflichtfeld