Änderung im Vergaberecht

Neue Schwellenwerte seit Januar 2010

Für Ausschreibungsverfahren der öffentlichen Hand, die europaweit auszuschreiben sind, haben sich am 01.01.2010 die Schwellenwerte (Netto-Beträge ohne Umsatzsteuer) wie folgt geändert: 

  • Alle Bauaufträge: 4.845.000 Euro (bisher: 5.150.000 Euro)
  • "Normale" Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 193.000 Euro (bisher: 206.000 Euro)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Geltungsbereich der Sektorenverordnung
    (Energieversorgung, Trinkwasserversorgung, Verkehrssektor): 387.000 Euro (bisher: 412.000 Euro)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden
    sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen
    (§ 2 Nr. 2 VgV): 125.000 Euro, (bisher: 133.000 Euro).

Die Änderung der Schwellenwerte ergibt sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 vom 30.11.2009 (ABl. EU Nr. L 314/64 vom 01.12.2009)

Da EU-Verordnungen unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten, hat sich die Rechtslage am 01.01.2010 geändert, ohne dass eine Änderung der in § 2 VgV genannten Schwellenwerte notwendig war. Öffentliche Auftraggeber sind daher seit dem 01.01.2010 verpflichtet, bei neu beginnenden Vergabeverfahren die geänderten Schwellenwerte zu beachten.


Ansprechpartner:

Ansprechpartner Icon Markus Bruns



online seit 01. Feb 2010, aktualisiert am 01. Feb 2010

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