Neubau: Weniger Geld für die Nutzung von erneuerbaren Energien
Basisfördersätze um 25 Prozent gekürzt

Im Januar 2009 ist das „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz" (EEWärmeG) in Kraft getreten. Für neu errichtete Gebäude bedeutet das: die benötigte Wärme muss teilweise aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Die Förderung über das Marktanreizprogramm (BAFA) wurde Anfang März 2009 den neuen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst.
Künftig erhalten Antragsteller für Solarkollektoren, Biomasseanlagen bis 100 kW Nennwärmeleistung und effiziente Wärmepumpen, die in Neubauten errichtet werden, um 25 Prozent geringere Basisfördersätze. Die Bonusförderung bleibt unberührt.
Die geringen Fördersätze gelten nur für Anlagen in Neubauten, für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige nach dem 1. Januar 2009 gestellt bzw. erstattet wurde. Anlagen in Neubauten, für die früher ein Bauantrag gestellt wurde, sind wie Anlagen in Bestandsbauten von dieser Kürzung nicht betroffen.
Bei der Förderung für Altbauten haben sich nur geringfügige Abweichungen gegenüber der alten Richtlinie ergeben.
Die Antragsstellung von Privatpersonen erfolgt wie bisher bei allen Maßnahmen, mit Ausnahme der Innovationsförderung bei Solaranlagen, innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Anlage in Betrieb genommen wurde.
Anträge von Unternehmen und freiberuflichen Antragstellern sind ab dem 1. Oktober 2009 hiervon abweichend vor Vorhabensbeginn zu stellen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet auf den Seiten der BAFA.
Ansprechpartner:
Günter Dunschen
Hans-Peter Simon
online seit 10. Sep 2009, aktualisiert am 10. Sep 2009
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