Krisenberatung

Unternehmen, die sich in einer Krisensituation befinden, werden kostenfrei von einem betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer beraten. Darüber hinaus sind Beratungsleistungen über den sogenannten Runden Tisch oder die Turn-Around-Beratung der Handwerkskammer Wiesbaden in Zusammenarbeit mit der KfW-Mittelstandsbank möglich.

Das am 1. März 2012 in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) beinhaltet wichtige Änderungen der Insolvenzordnung. So soll die Gläubigerstellung bei der Insolvenzverwalterauswahl gestärkt werden und vor allem aber die Sanierung und damit Fortführung eines Unternehmens/Handwerkbetriebes in Eigenverwaltung (Schutzschirmverfahren, §§ 270a / 270 b InsO).
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