Publikationen

Seit dem 1. Januar 2006 können Handwerksleistungen in privat genutzten Wohnungen und Häusern im Inland von der Steuer abgesetzt werden, seit dem 1. Januar 2009 sogar doppelt so hoch wie vorher.

Steuerlich geltend gemacht werden können bis zu 20 Prozent von 6.000 Euro nachgewiesener Kosten, also maximal 1.200 Euro. Begünstigt werden Arbeitskosten sowie Fahrtkosten, keine Materialkosten. Der Steuerbonus gilt für sämtliche Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen, keine Neubaumaßnahmen.

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Starthilfe-Broschuere

Einen Einstieg in die vielfältigen Aspekte einer Existenzgründung bietet die Broschüre "Starthilfe - Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit".

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Flyer ZDH Erstattung Reisekosten

Bei dienstlich veranlassten Auswärtstätigkeiten und der Erstattung der entstandenen Reisekosten haben sich seit 1. Januar 2010 wesentliche lohnsteuerrechtliche Änderungen ergeben. Der aktuelle ZDH-Flyer "Neue Regeln für die Erstattung von Reisekosten" informiert darüber, was bei der Buchung und Abrechnung von Dienstreisen beachtet werden muss.

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Einen Überblick über Voraussetzungen und Folgen der Befreiung von Kleinunternehmern von der Buchführungspflicht gibt ein aktueller Flyer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).

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Weitere nützliche Tipps und Hinweise zu unternehmensrelevanten Themen finden Sie hier.

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