Patente

Erfinder und Anmelder von Patenten und Schutzrechten, wie Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster und Warenzeichen erhalten bei der Handwerkskammer eine umfassende Beratung.

Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen regelt, dass ein Angestellter, der eine patentierbare Erfindung macht, zwar Inhaber der Erfindung ist, der Arbeitgeber aber ein exklusives Zugriffsrecht auf diese hat. Der Arbeitnehmer erhält im Gegenzug einen Vergütungsanspruch für die Nutzung der Erfindung.
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