Wasserrecht

In vielen Betrieben werden wassergefährdende Stoffe eingesetzt oder das Abwasser ist mehr oder weniger belastet. Der sorgfältige Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und abwasserentlastende Maßnahmen reduzieren Kosten und Risiken.
Umfangreiche Regelwerke wie die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) oder das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf Bundes- und Länderebene sowie andere Vorschriften, Verordnungen und Satzungen von Gemeinden sind beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu beachten.
Die notwendigen Informationen, Auskünfte zu den einschlägigen Verordnungen und Vorschriften sowie eine umfassende kostenfreie Beratung erhalten Mitgliedsbetriebe von den Umweltberatern der Handwerkskammer Wiesbaden.

Am 14. Dezember 2012 ist die „Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“ in Kraft getreten.
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