Die Wirtschafts- und Finanzkrise erfolgreich meistern
Handwerkrelevante Maßnahmen in den Konjunkturpaketen von Bund und Land
| 1. Öffentliche Investitionen 2. KfW-Sonderprogramm 2009 3. Betriebsmittelbürgschaften 4. Bürgschaft ohne Bank 5. Vergabefreigrenzen 6. Steuerbonus Handwerk 7. Degressive Abschreibung 8. Sonderabschreibung KMU 9. Energie-Effizienz 10. Runder Tisch 11. GuW 12. Kurzarbeit | Der Hessische Landtag hat am 5. März 2009 ein Hessisches Sonderinvestitionsprogramm in Höhe von 1,7 Mrd. Euro beschlossen. Bereits Ende des vergangenen Jahres war vom Land Hessen ein Sonderprogramm Betriebsmittelbürgschaften aufgelegt worden. Auch die Bundesregierung hat nach einem ersten Maßnahmepaket im Oktober 2008 zwei große Konjunkturpakete im November 2008 und Januar 2009 vorgelegt, die eine Vielzahl von Maßnahmen zur Stärkung der Binnennachfrage und insbesondere der Wirtschaft umfassen. |
Kombiniert mit bereits bestehenden Fördermaßnahmen ergibt sich ein umfassendes Hilfsangebot für hessische Handwerksbetriebe, um den Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise möglichst erfolgreich zu entgehen.
Auf dieser Themenseite finden Sie Informationen zu den wichtigsten handwerksrelevanten - klassischen und neuen - Einzelmaßnahmen und Ansprechpartner.
1. Öffentliche Investitionen
Aus dem Konjunkturprogramm II der Bundesregierung sowie dem Hessischen Sonderinvestitionsprogramm "Schul- und Hochschulbau" werden Investitionen der Öffentlichen Hand in einem Gesamtvolumen von insgesamt über 2,6 Mrd. Euro in Hessen finanziert. Für den Schwerpunkt Schulen (Renovierung, Sanierung, Ausbau zu Ganztagsschulen) stehen da-von ca. 1,2 Mrd. Euro zur Verfügung. Hinzu kommen 670 Mio. Euro für kommunale Infrastrukturprojekte (z.B. Krankenhäuser, Sportanlagen, Verwaltungsgebäude, Kindertagesstätten, Bürgerhäuser). Weitere 540 Mio. Euro werden im Bereich der Hochschulen investiert, und ca. 200 Mio. Euro sind zusätzlich für den hessischen Straßenbau vorgesehen.
Für die kommunalen Infrastrukturprojekte fungieren die Kreise als Sammelstelle der Projektanträge, die Vergabe erfolgt dann durch die Kommunen, Kreise und kreisfreien Städte. Das Handwerk erwartet hier, dass die neuen angehobenen Vergabefreigrenzen (siehe Einzelmaßnahme 5) Anwendung finden.
In Hessen ist die Hessische Auftragsdatenbank (HAD) die offizielle Bekanntmachungsplattform für nationale und internationale Vergabeverfahren. Unternehmen finden in der HAD alle hessischen Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber. Durch ein individuelles Interessenprofil kann die Auftragsdatenbank nach regionalen oder gewerkbezogenen Kriterien durchsucht und sogar eine automatische E-Mail-Benachrichtigung für neue Ausschreibungen eingerichtet werden.
HAD - Hessische Auftragsbank
Michael Steinert
2. KfW-Sonderprogramm 2009
Um die Kreditversorgung der Wirtschaft und insbesondere des Mittelstands zu sichern, wird im Auftrag des Bundes das KfW-Sonderprogramm 2009 angeboten. Das Programm steht vor allem gewerblichen und damit Handwerksunternehmen zur Verfügung, die Finanzierungsbedarf für Vorhaben in Deutschland haben.
Finanziert werden Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und Betriebsmittel (einschließlich Warenlager und sonstigem Liquiditätsbedarf z. B. durch Anschlussfinanzierungen bzw. Prolongationen).
Die Vorteile liegen in
- einer bis zu 100-prozentigen Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln,
- bei einer bis zu 90-prozentigen Haftungsfreistellung für Investitionen,
- einer bis zu 50-prozentigen Haftungsfreistellung für Betriebsmittelfinanzierungen,
- einer tilgungsfreien Anlaufzeit und
- Laufzeiten von bis zu 5 oder 8 Jahren.
3. Hessisches Sonderprogramm Betriebsmittelbürgschaften
Die Hessische Landesregierung hat die Konditionen im Rahmen eines "Sonderprogramms Betriebsmittelbürgschaften" deutlich verbessert: Ab sofort können hessische Unternehmen über dieses Programm erstklassige Sicherheiten bekommen, um ihre Liquidität zu stabilisieren. Zielgruppe sind vor allem von der Finanzmarktkrise betroffene kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere der Automobilzulieferbranche. Für eine rasche Antragsbearbeitung sorgt die Bürgschaftsbank Hessen.
Für das Sonderprogramm wurde die Bürgschaftsquote erhöht: Unternehmen können nun Betriebsmittelkredite bis zu 80 Prozent (statt 60 Prozent) der Kreditsumme besichern lassen. Die Bürgschaft kann bis zu eine Million Euro betragen. Für darüber hinausgehende Bürgschaftsbeträge stehen Landesbürgschaften über die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG) zur Verfügung.
Die Vorteile liegen in
- einer bis zu 100-prozentigen Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln,
- bei einer bis zu 90-prozentigen Haftungsfreistellung für Investitionen,
- einer bis zu 50-prozentigen Haftungsfreistellung für Betriebsmittelfinanzierungen,
- einer tilgungsfreien Anlaufzeit und
- Laufzeiten von bis zu 5 oder 8 Jahren.
Bürgschaftsbank Hessen
MBG Hessen
Joachim Kröner
4. Bürgschaft ohne Bank (BoB)
Für Existenzgründer, die noch keine Hausbank haben, oder junge Unternehmer, deren Geschäftsaufnahme noch nicht länger als drei Jahre zurückliegt, bestehen besondere Schwierigkeiten, einen Finanzierungspartner für ihre Idee zu finden.
Eine günstige Alternative für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite ist für diese Fälle das Programm "Bürgschaft ohne Bank". Hier können die Gründer oder Jungunternehmer bei einem Fremdkapitalbedarf von 50.000 € bis 300.000 € (bei Unternehmensübernahmen sogar bis zu 500.000 €) selbst direkt an die Bürgschaftsbank herantreten. Mit einem Zertifikat für ein geprüftes Vorhaben und der verbindlichen Zusage einer Bürgschaft werden die Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit einer Hausbank wesentlich verbessert.
Bürgschaftsbank Hessen
Joachim Kröner
5. Vergabefreigrenzen
Damit die verschiedenen konjunkturstützenden Investitionsmaßnahmen (siehe Einzelmaßnahme 1) zur wirksamen Bewältigung der Wirtschaftskrise möglichst schnell und einfach erfolgen können, werden zeitlich befristet die Vergabefreigrenzen in Hessen deutlich erhöht:
- Die Grenze für freihändige Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen wird von bisher 20.000 € auf 100.000 € je Auftrag angehoben werden.
- Bei Bauleistungen soll die Grenze für freihändige Vergaben von bisher 50.000 € auf ebenfalls 100.000 € je Fachlos erhöht werden.
- Beschränkte Ausschreibungen von Bauleistungen sollen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 1 Mio. € je Fachlos durchgeführt werden können.
- Beschränkte Ausschreibungen von Liefer- und Dienstleistungen sollen bis zu einer Grenze von 250.000 € je Auftrag zulässig sein.
Diese Regelungen werden bis zum 31. Dezember 2012 befristet.
Markus Bruns
6. Steuerbonus Handwerk
Seit dem 1. Januar 2006 können Handwerksleistungen in privat genutzten Wohnungen und Häusern im Inland von der Steuer abgesetzt werden, seit dem 1. Januar 2009 sogar doppelt so hoch wie vorher.
Steuerlich geltend gemacht werden können bis zu 20 Prozent von 6.000 Euro nachgewiesener Kosten, also maximal 1.200 Euro. Begünstigt werden Arbeitskosten sowie Fahrtkosten, keine Materialkosten. Der Steuerbonus gilt für sämtliche Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen, keine Neubaumaßnahmen.
Die Leistungen müssen in der Wohnung oder im Haus des Auftraggebers erbracht werden - dabei ist es nicht relevant, ob sie Mieter oder Eigentümer der Immobilie sind. Werkstattleistungen sind damit vom Steuerbonus ausgeschlossen.
Um den Steuerabzug in im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen zu können, sind Rechnung und Zahlungsnachweis des Kreditinstituts sind beim Finanzamt einzureichen. Barzahlungen, auch mit Quittung, werden nicht anerkannt. Bei der Rechnung ist darauf zu achten, dass diese genau nach Lohn- und sonstigen Kosten aufgeschlüsselt ist.
Michael Steinert
7. Degressive Abschreibung von 25 % für bewegliche Wirtschaftsgüter
Zum 1. Januar 2009 wurde von der Bundesregierung die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wiedereingeführt. Befristet für die Jahre 2009 und 2010 besteht die Möglichkeit, diese Form der Abschreibung bis zu einer Höhe von 25 % zu nutzen.
Nutzt ein Betrieb die degressive Abschreibung, so ist der Abschreibungsbetrag im ersten Jahr der Investition am höchsten und reduziert sich schrittweise in den Folgejahren. Damit werden Investitionen in den Jahren 2009 und 2010 finanziell besonders interessant, da im ersten Jahr der Anschaffung der Gewinn und damit die Steuerzahlung spürbar verringert wird.
Michael Steinert
8. Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen
Ebenfalls ab dem 1. Januar 2009 wurde von der Bundesregierung eine verbesserte Möglichkeit der Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt. Sonderabschreibungen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent im ersten Jahr der Anschaffung oder Herstellung abgeschrieben werden. Alternativ kann die 20-prozentige Abschreibung auch über einen Zeitraum von 5 Jahren verteilt werden.
In Kombination mit der degressiven Abschreibung (siehe Einzelmaßnahme 7) ist es möglich, im ersten Jahr ein Wirtschaftsgut bis zu 45 % abzuschreiben!
Die Sonderabschreibung kann nur von Unternehmen in Anspruch genommen werden, deren Betriebsvermögen 335.000 Euro nicht übersteigt. Bei Unternehmen, die keine Bilanz, sondern eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufstellen, liegt die Grenze bei 200.000 Euro Gewinn.
Ansprechpartner:
Michael Steinert
9. Zuschüsse und Maßnahmen zur Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden
In Kombination mit der degressiven Abschreibung (siehe Einzelmaßnahme 7) ist es möglich, im ersten Jahr ein Wirtschaftsgut bis zu 45 % abzuschreiben!
Die Sonderabschreibung kann nur von Unternehmen in Anspruch genommen werden, deren Betriebsvermögen 335.000 Euro nicht übersteigt. Bei Unternehmen, die keine Bilanz, sondern eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufstellen, liegt die Grenze bei 200.000 Euro Gewinn.
Michael Steinert
9. Zuschüsse und Maßnahmen zur Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden
Im Rahmen des nationalen Klimaschutzprogramms sowie des Programms der Bundesregierung für Wachstum und Beschäftigung werden Investitionen in Wohngebäuden besonders gefördert, die bis Ende 1994 fertiggestellt wurden. Zuschüsse werden gezahlt für Maßnahmen wie
- Wärmedämmung der Außenwände, des Daches bzw. der obersten Geschossdecke, der Kellerdecke zum kalten Keller, von erdberührten Wand- und Bodenflächen, von beheizten Räumen sowie von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen
- die Erneuerung der Fenster sowie
- der Austausch der Heizung oder den Einbau einer Lüftungsanlage.
Energetische Maßnahmenpakete werden mit einem Zuschuss von 7,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, höchstens 3.750 Euro je Wohneinheit gefördert. Einzelmaßnahmen werden mit einem Zuschuss von 5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, höchstens 2.500 Euro je Wohneinheit gefördert. Eine Zusage erfolgt ab einem Mindestbetrag von 300 Euro.
Die Aufwendung für eine Beratung durch einen Sachverständigen, wie z. B. Gebäudeenergieberater (HWK), werden als förderfähige Kosten anerkannt. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der KfW zu stellen.
Gebäudeenergieberater
KFW
Hans-Peter Simon
10. Runder Tisch
Kleinen und mittelständischen Unternehmen, die infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, obwohl sie eigentlich gute Marktchancen haben, kann auch im Rahmen des Projektes "Runder Tisch" geholfen werden.
Hierzu werden eine unter Einschaltung eines geförderten externen Beraters eine Schwachstellenanalyse ("Unternehmens-Check") für das Unternehmen erstellt und darauf aufbauende Lösungsvorschläge erarbeitet. Am sog. "Runden Tisch" wird dann mit allen Beteiligten das weitere Vorgehen abgestimmt.
Der Unternehmens-Check umfasst höchstens 10 Tagewerke à 8 Stunden. Das geförderte Unternehmen bezahlt lediglich die Mehrwertsteuer auf das Netto-Honorar des Beraters (160 Euro pro Tag) und die Fahrtkosten in Höhe der gesetzlichen Fahrtkostenpauschale für Dienstreisen.
KfW (Runder Tisch)
Joachim Kröner
11. GuW-Programm Hessen
Zum Standardrepertoire der in Hessen einsetzbaren Finanzierungshilfe gehört das von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) angebotene Kreditprogramm zur Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW Hessen), das gerade auch im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise einen wichtigen Baustein zur Sicherstellung einer betrieblichen Investitionsfinanzierung darstellt.
Das GuW-Programm fördert insbesondere Investitionen, die mit der Schaffung und Sicherung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze verbunden sind und Erweiterungs- oder Festigungsinvestitionen. Die Investitionen müssen einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, der durch eine fachliche Stellungnahme der Handwerkskammer untermauert werden kann. Die zinsvergünstigten Darlehen können bis zu 500.000 Euro, pro geschaffenem Arbeitsplatz bis zu 100.000 Euro (Förderhöchstbetrag insgesamt 750.000 Euro) betragen und werden über die jeweilige finanzierende Hausbank beantragt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Hausbank darf mit der zu fördernden Maßnahme noch nicht begonnen worden sein.
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) GuW
Einen zusammenfassenden Überblick über die weiteren hessischen Förderprogramme gibt die "Förderfibel" des Hessischen Wirtschaftsministeriums:
Michael Steinert
12. Kurzarbeit
Die Bundesregierung hat für die Jahre 2009 und 2010 Erleichterungen bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld beschlossen. Außerdem wird künftig eine Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Kurzarbeit möglich. Je nach Betriebszugehörigkeit gelten für langjährig beschäftigte Mitarbeiter lange Kündigungsfristen, die eine flexible Anpassung des Mitarbeiterstammes an die Auftragslage verhindern. Bei konjunkturell bedingtem Auftragsrückgang empfiehlt es sich daher, dass Handwerksbetriebe Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur beantragen und so die Kündigung sowie den möglichen Weggang von qualifizierten Arbeitnehmern vermeiden.
Darüber hinaus wird während der Zeit der Kurzarbeit die Qualifizierung von Arbeitnehmern besonders gefördert. Geringqualifizierte erhalten dabei die vollen Weiterbildungskosten erstattet, für Fachkräfte kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zu Weiterbildungskosten zwischen 25 und 80 % erhalten.
Informationskampagne "Einsatz für Arbeit"
Bundesagentur für Arbeit
ZDH / BA "Informationen zum Kurzarbeitergeld"
BMAS Flyer "Mit Kurzarbeit die Krise meistern"
BA Infoblatt "Kurz zur Kurzarbeit"
BA Flyer "Qualifizieren statt entlassen"
Ansprechpartner:
Franz-Josef Herter
Darüber hinaus wird während der Zeit der Kurzarbeit die Qualifizierung von Arbeitnehmern besonders gefördert. Geringqualifizierte erhalten dabei die vollen Weiterbildungskosten erstattet, für Fachkräfte kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zu Weiterbildungskosten zwischen 25 und 80 % erhalten.
Informationskampagne "Einsatz für Arbeit"
Bundesagentur für Arbeit
Franz-Josef Herter
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