Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer

Jede Handwerkskammer führt drei Unternehmensregister:

  • die Handwerksrolle, also das Verzeichnis der Betriebsinhaber zulassungspflichtiger Handwerke
  • das Verzeichnis der Betriebsinhaber zulassungsfreier Handwerke
  • das Verzeichnis der Betriebsinhaber handwerksähnlicher Gewerbe.

Wer sich im Bezirk der Handwerkskammer in einem Handwerksberuf selbstständig macht, wird in das entsprechende Unternehmensregister eingetragen. Dem Eintrag in das Unternehmensregister geht eine Beratung über die gesetzlichen Bestimmungen voraus. Dabei werden unter anderem die Voraussetzungen für die Eintragung geklärt. Falls dies der Fall ist, werden evtl. Eintragungsvoraussetzungen geprüft und gegebenenfalls der Weg zur Erlangung derartiger Voraussetzungen aufgezeigt.

Ansprechpartner:

Peter Born
für die Kreishandwerkerschaftsbezirke Gießen, Lahn-Dill und Vogelsberg

Werner Hoffmann
für die Kreishandwerkerschaftsbezirke Wiesbaden-Rheingau-Taunus und Limburg-Weilburg

Adelheid Gabler
für die Kreishandwerkerschaftsbezirke Main-Kinzig und Wetterau

Weiterführende Informationen:

Downloadliste Handwerksrolle

Seite aktualisiert am 24. Januar 2012online seit 03. August 2009

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