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19.01.2022: Zuwachs auf fast 27.000 BetriebeMehr Handwerksbetriebe im Kammerbezirk

Die Zahl der Handwerksbetriebe ist im Bezirk der Handwerkskammer Wiesbaden (Ober-, West- und Mittelhessen) gestiegen. "Zum Stichtag 31. Dezember 2021 waren in der Handwerksrolle 26.856 Betriebe eingetragen – 351 Betriebe und damit 1,3 Prozent mehr als im Jahr zuvor", teilte Kammerhauptgeschäftsführer Bernhard Mundschenk mit. Während bei den zulassungspflichtigen Handwerken ein Rückgang von 326 Betrieben (-1,7 Prozent) auf insgesamt 18.422 Betriebe zu verzeichnen ist, melden die zulassungsfreien Handwerke ein Plus von 434 Betrieben (8 Prozent) auf 5.837 Betriebe. Ein Zuwachs von 243 Betrieben (10,3 Prozent) auf 2.597 Betriebe ist bei den handwerksähnlichen Gewerken zu erkennen.

Großes Plus bei Gebäudereinigern und Bodenlegern

Bei Handwerksbetrieben mit Meisterpflicht gab es die stärksten Rückgänge bei den Fliesen-, Platten- und Mosaiklegern (-189) und den Raumausstattern (-152). Den größten Zuwachs innerhalb dieser Gruppe gab es bei den Elektrotechnikern (+30) sowie den Maurer und Betonbauern (+28). Die stärksten Zuwächse bei den zulassungsfreien Handwerken erzielten die Gebäudereiniger (+143) und die Fotografen (+98). Bei den sogenannten handwerksähnlichen Gewerken verzeichneten die Bodenleger (+117) den stärksten Zuwachs.

Mehr Handwerksbetriebe in Limburg-Weilburg, weniger Betriebe in Wiesbaden

In den jeweiligen Landkreisen im Bezirk der Handwerkskammer Wiesbaden gibt es regionale Schwankungen. Während es 2021 in der Landeshauptstadt Wiesbaden (kreisfreie Stadt) einen Rückgang von 36 Betrieben (-1 Prozent) gab, konnten im Landkreis Limburg-Weilburg (+74 Betriebe bzw. 2,9 Prozent) und im Lahn-Dill-Kreis (+79 Betriebe bzw. 2,5 Prozent) die größten Anstiege dokumentiert werden. 

Zur Erläuterung: 

Nach der Handwerksordnung, dem 1953 eingeführten und mehrfach novellierten Regelwerk für den Wirtschaftsbereich Handwerk, werden die 145 Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe in die drei folgenden Gruppen unterteilt: 

1. Zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung)

53 Handwerke, für deren Ausübung ein Befähigungsnachweis (bestandene Meisterprüfung oder gleichwertiger Abschluss staatlich anerkannter Bildungseinrichtungen) bzw. erteilte Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen vorgeschrieben sind.

2. Zulassungsfreie Handwerke (Anlage B1 der Handwerksordnung)

41 Handwerke, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis vorgeschrieben ist, der aber gleichwohl als Qualifikationsnachweis auf freiwilliger Basis möglich ist. Im Juli 2021 wurde die Anlage B1 das Gewerk der Kosmetiker erweitert (zuvor B2). 

3. Handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B2 der Handwerksordnung)

51 handwerksähnliche Gewerbe, die ohne nachgewiesene Qualifikationsnachweise ausgeübt werden dürfen.