Einfach und schnell geht es mit dem OnlineformularUrkunde zum "Arbeitnehmerjubiläum"

In der mittelständischen Wirtschaft ist die langjährige, engagierte Mitarbeit der Beschäftigten von herausragender Bedeutung. Die Ehrung von Arbeitsjubilaren ist deshalb auch ein besonderes Anliegen der Handwerkskammer. Für Arbeitnehmer in Handwerksbetrieben können vom Arbeitgeber deshalb bei ununterbrochener Betriebszugehörigkeit Ehrenurkunden beantragt werden.

Die Staffelung ist wie folgt:

  • 25
  • 40
  • 50

Claudia Gückel

Sonderaufgaben

Telefon 0611 136-218

Telefax 0611 136-8218

claudia.gueckel--at--hwk-wiesbaden.de

Dipl.-Kfm. Britt Fröse M.A.

Sonderaufgaben

Telefon 0611 136-158

Telefax 0611 136-8158

britt.froese--at--hwk-wiesbaden.de

 

Online-Antrag zu einem "Arbeitnehmerjubiläum"

Zur Ihrer Information

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit ca. zwei Wochen beträgt. Beantragen Sie die Ehrenkunde daher frühzeitig.

Daten zum Betrieb

Angaben zum Ehrenden

Datenschutzerklärung

Die Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet und elektronisch gespeichert. Die Erhebung, Verarbeitung bzw. Löschung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Mehr dazu und zu Ihren Rechten: 

* Pflichtfeld

Antrag auf ein Urkunde für ein Arbeitnehmerjubiläum als alternativer Download