Stadt: HerbornBauleitplanung im Mai 2026
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug, um die städtebauliche Entwicklung einer Kommune zu ordnen und zu lenken. Sie vermeidet städtebauliche Fehlentwicklungen und gewährleistet eine sinnvolle Ordnung der baulichen Nutzung.
Lahn-Dill Kreis: Stadt Herborn
Die Neuaufstellung des Gesamtflächennutzungsplanes (mit integriertem Landschaftsplan) liegt bis zum 22. Mai 2026 in der Stadtverwaltung der Stadt Herborn, Turmstraße 14 – 16, 35745 Herborn, FB 4 Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaftförderung, Zimmer 102 öffentlich aus und kann während der Dienststunden (Montag und Dienstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Mittwoch von 7:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr) eingesehen werden. Online sind die Unterlagen unter www.herborn.de und unter www.beteiligungsverfahren-baugb.de abrufbar. Die Planungsunterlagen können zudem bei der Kreishandwerkerschaft Lahn-Dill, Haus des Handwerks, Seibertstraße 4, 35576 Wetzlar, bis zum 18. Mai 2026 eingesehen und Wünsche geäußert werden.
Lahn-Dill Kreis: Stadt Herborn, Kernstadt
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes "Freibad Herborn", liegt bis zum 8. Mai 2026 in der Stadtverwaltung der Stadt Herborn, Turmstraße 14 – 16, 35745 Herborn, FB 4 Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaftförderung, Zimmer 102 öffentlich aus und kann während der Dienststunden (Montag und Dienstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Mittwoch von 7:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr) eingesehen werden. Online sind die Unterlagen unter www.herborn.de abrufbar. Die Planungsunterlagen können zudem bei der Kreishandwerkerschaft Lahn-Dill, Haus des Handwerks, Seibertstraße 4, 35576 Wetzlar, bis zum 4. Mai 2026 eingesehen und Wünsche geäußert werden.
