
Fachpraktikerausbildung: Ein praxisnaher Einstieg ins BerufslebenAusbildung für Menschen mit Behinderung
Fachpraktikerausbildungen sind ein wichtiger Bestandteil einer inklusiven Arbeitswelt. Sie eröffnen jungen Menschen mit Behinderung neue Perspektiven und unterstützen Betriebe dabei, motivierte Fachkräfte zu gewinnen.
Was ist eine Fachpraktikerausbildung?
Die Fachpraktikerausbildung ist eine anerkannte Berufsausbildung für junge Menschen mit Behinderungen, die (noch) keine reguläre Vollausbildung absolvieren können. Der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Arbeit im Betrieb – angepasst an die individuellen Fähigkeiten der Auszubildenden.
Die Ausbildungsinhalte werden aus anerkannten Ausbildungsberufen abgeleitet. Die Theorieanteile werden reduziert, wichtige Inhalte bleiben jedoch erhalten. Auch die Prüfungsanforderungen sind angepasst – es kann ein sogenannter Nachteilsausgleich beantragt werden, z. B. verlängerte Prüfungszeit oder Nutzung von Hilfsmitteln.
Rechtsgrundlagen:
- Handwerksordnung (§ 42r HwO)
- Berufsbildungsgesetz (§ 66 BBiG)
Der Weg zur Fachpraktikerausbildung
- Reha-Beratung bei der Agentur für Arbeit
Mitarbeitende der Agentur prüfen im Rahmen einer Reha-Beratung, ob die Voraussetzungen für eine Fachpraktikerausbildung vorliegen.
Kontakt: www.arbeitsagentur.de/reha - Beratung durch die Handwerkskammer
Wenn eine Fachpraktikerausbildung infrage kommt, beraten unsere Ausbildungsberater/innen individuell über geeignete Berufe und mögliche Alternativen.
Voraussetzungen für Ausbildungsbetriebe
Betriebe, die Fachpraktikerauszubildende beschäftigen möchten, müssen:
- als Ausbildungsbetrieb durch die Kammer anerkannt sein,
- über fachlich geeignete Ausbilderinnen oder Ausbilder verfügen,
- ein angemessenes Verhältnis von Auszubildenden zu Fachkräften nachweisen,
- eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA) nachweisen oder Alternativen erfüllen (siehe unten).
Unterstützung:
Betriebe können Unterstützung durch Bildungsträger oder Integrationsfachdienste erhalten, z. B. in Form von Begleitung während der Ausbildung.
Die rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA)
Die ReZA ist für Ausbilderinnen und Ausbilder vorgesehen, die junge Menschen mit Behinderung im Betrieb begleiten.
Umfang: 320 Stunden in acht Kompetenzfeldern
Abschluss: Zertifikat über die Zusatzqualifikation
Alternativen zur ReZA:
Die Pflicht zur ReZA entfällt, wenn:
- entsprechende berufliche Erfahrung oder Qualifikationen vorliegen,
- mit einer externen, qualifizierten Einrichtung kooperiert wird,
- ein Integrationsfachdienst (IFD) mit ReZA-Fachkraft die Ausbildung begleitet.
Die Begleitung kann finanziell durch das Integrationsamt gefördert werden.
Abschluss und Perspektiven
- Die Ausbildung schließt mit einer Zwischen- und Abschlussprüfung ab.
- Ein Wechsel in eine reguläre Vollausbildung ist möglich.
- Ziel ist die Integration in den ersten Arbeitsmarkt oder eine weiterführende Qualifizierung.
Fachpraktikerberufe bei der HWK Wiesbaden
Derzeit gibt es folgende anerkannte Ausbildungsregelungen für Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker:
Fachpraktiker/in für Fahrzeugpflege (3 Jahre)
Fachpraktiker/in für Büromanagement (3 Jahre)
Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung (3 Jahre)
Fachpraktiker/in für Metallbau (3,5 Jahre)
Fachpraktiker/in für Maler- und Lackierarbeiten (3 Jahre)