Eine Beispielkarte des elektronischen Berufsausweis
ZDH

Für Gesundheitsberufe im HandwerkElektronischer Berufsausweis - eBA + SMC-B

Die Versorgung im Gesundheitswesen wird durch digitale Lösungen effizienter gestaltet und der Behandlungs- sowie Therapiealltag künftig vereinfacht.



Der eBA ist eine personenbezogene Chipkarte im Scheckkartenformat zur persönlichen Authentifizierung und zur elektronischen Signatur von Telematikinfrastruktur (TI) Anwendungen der Gesundheitshandwerke. Der Nachweis der Zugehörigkeit zum Beruf ist wie bei (Zahn-)Ärzten und Apothekern über den elektronischen Heilberufsausweis notwendig, da der Gesetzgeber vorgegeben hat, dass ein Zugriff auf die medizinischen Anwendungen der TI grundsätzlich nur durch berechtigte Personen erfolgen darf.

Welche Informationen enthält der eBA?

In den Zertifikaten des eBA werden erforderliche personenbezogene Daten gespeichert. Dazu zählen neben dem vollständigen Namen und der Berufsgruppe, die Telematik-ID. Hierbei handelt es sich um eine eindeutig zugewiesene Nummer der berechtigten Person in der TI.

Wozu dient der eBA?

Mit dem eBA können Nutzer grundsätzlich auf die verschiedenen Anwendungen der TI und Daten, die auf der eGK eines Patienten abgespeichert sind, zugreifen. Erster Anwendungsfall und somit das erste Anwendungserfordernis wird die eVerordnung sein.

Die Zentralfachverbände der Gesundheitshandwerke setzten sich darüber hinaus für eine verbindliche Zuteilung von Lese- und Schreibrechten bei der ePA für alle Gesundheitshandwerke eins, um eine schnellere und insbesondere bessere Versorgung auf Basis der einsehbaren Anamnese zu ermöglichen.

Der Gesetzgeber verpflichtet alle Gesundheitshandwerke ab 1. Juli 2027 an der papierlosen Versorgung durch die eVerordnung teilzunehmen. Um jedoch an die TI angeschlossen zu werden, muss mit dem eBA die Security Module Card Typ B (SMC-B) beantragt werden.

Wer kann den Antrag stellen?

Der eBA ist für Personen, die eine berufliche Qualifizierung zur Ausübung eines Gesundheitshandwerks vorweisen können. Die Handwerkskammern ist die prüfende Stelle. Die eBA kann ausschließlich über den geschützten Bereich "Mein persönlicher Zugang" und das dort zur Verfügung gestellte Online-Antrags-Formular beantragt werden.

Der Nachweis erfolgt durch Eintragung in die Handwerkrolle als qualifizierter Inhaber oder als qualifizierter Betriebsleiter eines Betriebs eines entsprechenden Gesundheitshandwerks. Ein eBA darf ausschließlich für die eigene Person beantragt werden.



Die SMC-B ist die Institutionskarte, die die technische Teilnahme an der TI ermöglicht und zur Authentifizierung eines Betriebs als berechtigter Telematikinfrastruktur (TI) Nutzer dient. Erst nach der wirksamen Authentifizierung kann der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen. Die SMC-B dürfen nur an Leistungserbringer (Betriebe) ausgegeben werden, die bereits über einen gültigen eBA verfügen.

Für den Zugang zu der TI-Plattform wird die Karte der SMC-B in den Konnektor, den die Betriebe i.d.R. von Ihrem Fachverfahrenssoftware-Anbieter erhalten, eingesetzt.

Pro Betriebstätte oder Nebenbetriebsstätte wird jeweils eine SMC-B für die TI-Installation benötigt. Die Laufzeit der Zertifikate der SMC-B beträgt ebenfalls maximal fünf Jahre. Für die SMC-B gibt es im Gegensatz zum eBA keinen Reserveausweis.

Wie kann die SMC-B beantragt werden und von wem wird sie ausgegeben?

Auch hierbei sind die Handwerkskammern die Herausgeber. Die SMC-B kann wie der eBA ausschließlich über den geschützten Mitgliederbereich "Mein Betrieb" und das dort zur Verfügung gestellte Online-Antrags-Formular  beantragt werden. Die Produktion der SMC-B und Bereitstellung der PIN erfolgt durch den qVDA.

Wer kann den Antrag stellen?

Der Antrag auf Herausgabe einer SMC-B ist ausschließlich Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern oder vertretungsberechtigten Beschäftigten eines Betriebs des zur Handwerksordnung gestattet.

Wichtig!

Für die Beantragung der SMC-B muss bereits ein gültiger eBA der beantragenden Person vorliegen.

Der qVDA ist gemäß eIDAS-Verordnung der Europäischen Union zuständig für die Produktion von eBA und SMC-B und stellt alle notwendigen technischen Zertifikate, digitalen Signaturen sowie Antrags- und Freigabeportale sowohl den Antragsstellern als auch der zuständigen Sachbearbeitung in der jeweiligen Handwerkskammer zur Verfügung.









 

Hinweis

Bevor Sie einen eBA oder eine SMC-B Karte beantragen, sollten Sie sich über die jeweiligen Kartenanbieter informieren. Welchen Kartendienstleister Sie in Anspruch nehmen möchten, kann von Ihnen selbst entschieden und dann im Antrag ausgewählt werden. Folgende Kartenanbieter stehen Ihnen zur Verfügung:

 

Wie wird der Antrag für den eBA und SMC-B gestellt?

 

1. Antrag eBA stellen

Ein eBA darf ausschließlich für die eigene Person beantragt werden. Der eBA ist eine personenbezogene Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung und zur elektronischen Signatur von Telematikinfrastruktur (TI) Anwendungen der Gesundheitshandwerke. Hierzu benötigen Sie einen "persönlichen Zugang" zu unserem Kundenportal. Der eBA kann nicht über die betrieblichen Zugang beantragt werden. Eine zusätzliche Registrierung wäre erforderlich.

 

Für die Beantragung eines elektronischen Berufeausweises müssen Sie sich anmelden.

 

 

2. Antrag für SMC-B (Security Module Card Typ B) stellen

Die SMC-B dürfen nur an Leistungserbringer (Betriebe) ausgegeben werden, die bereits über einen gültigen eBA verfügen.

Wichtig! Für die Beantragung der SMC-B Card müssen Sie sicherstellen, dass es in Ihrem Betrieb einen Mitarbeiter gibt, der im Besitz eines elektronischen Berufsausweises ist. Der im eBA hinterlegte Beruf muss mit der gewünschten SMC-B übereinstimmen. Sollten Sie keinen passenden eBA nachweisen können, wird Ihr Antrag für eine SMC-B kostenpflichtig abgelehnt.

 

Für die Beantragung eines elektronischen Berufeausweises müssen Sie sich anmelden.

 


 

und so geht´s weiter...

 

3. Prüfung

Ihr Antrag auf die Chip-Card wird von der Handwerksrolle auf Berufsberechtigung geprüft.

Hinweis: Es wird eine Verwaltungsgebühr von 50 Euro erhoben.

 

4. Bestätigung

Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine E-Mail mit den Ergebnissen der Prüfung und bekommen eine Vorgangsnummer.

 

5. Kartenbestellung

Vier Kartenanbieter (= qVDA) stehen Ihnen zur Auswahl. Mit Ihrer Vorgangsnummer nun den gewünschte Dienstleister, den Sie eventuell bereits im Antrag der Handwerkskammer ausgewählt haben.

D-Trust4
Medisign
SHC-Care
Telekom Healthcare Solution

 

6. Bestätigung Dienstleister

Bestätigung der Bestellung durch den qVDA und Übermittlung der Unterlagen zum PostIdent-Verfahren.

 

7. Identifizierung

Durchführung des PostIdent-Verfahrens durch Antragssteller in der Postfiliale oder per eID.

 

8. Empfang der Card

Der Antragssteller erhält die eBA oder SMC-B Chipcard sowie PIN und PUK per Post.