Das Bild zeigt eine Kosmetikerin, vor ihr die Kundin, der sie gerade das Gesicht mit Schwämmen reinigt.
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26.02.2024: Betriebszahlen in 2023 leicht gestiegenMehr als 27.000 Handwerksbetriebe im Kammerbezirk

Die Zahl der Handwerksbetriebe ist im Bezirk der Handwerkskammer Wiesbaden in Ober-, West- und Mittelhessen gestiegen. "Zum Stichtag 31. Dezember 2023 waren in der Handwerksrolle 27.105 Betriebe eingetragen. Das sind 123 Betriebe und damit 0,5 Prozent mehr als im Jahr zuvor", teilte Kammerhauptgeschäftsführer Bernhard Mundschenk mit.

Während bei den zulassungspflichtigen Handwerken ein Rückgang von 383 Betrieben (-2,1 Prozent) auf insgesamt 17.678 Betriebe zu verzeichnen ist, melden die zulassungsfreien Handwerke ein Plus von 347 Betrieben (+5,6 Prozent) auf 6.561 Betriebe. Ein Zuwachs von 159 Betrieben (+5,9 Prozent) auf 2.866 Betriebe ist bei den handwerksähnlichen Gewerken zu erkennen.

Großes Plus bei Gebäudereinigern und Kosmetikern

Bei den Handwerksbetrieben mit Meisterpflicht gab es bei den Elektrotechnikern die größten Zuwächse (+54). Die stärksten Rückgänge innerhalb dieser Gruppe ist bei den Fliesen-, Platten- und Mosaiklegern (-138) sowie den Raumausstattern (-120) zu verorten. Die signifikantesten Zuwächse bei den zulassungsfreien Handwerken erzielten die Gebäudereiniger (+159) und die Kosmetiker (+120). Bei den sogenannten handwerksähnlichen Gewerken ist bei den Kabelverlegern im Hochbau (+55) sowie den Bodenlegern (+54) der größte Anstieg dokumentiert.

Mehr Handwerksbetriebe in Wiesbaden und dem Rheingau-Taunus-Kreis, weniger in Gießen

Hinsichtlich der Entwicklung der Betriebszahlen gibt es in den jeweiligen Landkreisen im Bezirk der Handwerkskammer Wiesbaden regionale Schwankungen. Während es in 2023 unter anderem im Landkreis Gießen einen Rückgang von 34 Betrieben (-1,1 Prozent) auf insgesamt 3.192 gab, konnte ein Anstieg um 28 Betriebe (+1,1 Prozent) auf insgesamt 2.602 im Rheingau-Taunus-Kreis sowie in der Landeshauptstadt Wiesbaden (kreisfreie Stadt) um 33 Betriebe (+0,9 Prozent) auf insgesamt 3.712 verzeichnet werden.
Detailliertere Informationen zu allen Landkreisen sind in der beigefügten Landkreisstatistik aufgeführt.

 

Zur Erläuterung:
Nach der Handwerksordnung, dem 1953 eingeführten und mehrfach novel-lierten Regelwerk für den Wirtschaftsbereich Handwerk, werden die 146 Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe in die drei folgenden Gruppen unterteilt:

  1. Zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung)
    53 Handwerke, für deren Ausübung ein Befähigungsnachweis (bestandene Meisterprüfung oder gleichwertiger Abschluss staatlich anerkannter Bildungseinrichtungen) bzw. erteilte Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen vorgeschrieben sind.
  2. Zulassungsfreie Handwerke (Anlage B1 der Handwerksordnung)
    42 Handwerke, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis vorgeschrie-ben ist. Ein Qualifikationsnachweis ist jedoch auf freiwilliger Basis möglich.
  3. Handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B2 der Handwerksordnung)
    51 handwerksähnliche Gewerbe, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis vorgeschrieben
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