12.02.2026: Schlichten statt richtenSchlichtungsstelle sorgte im Jahr 2025 in 153 Fällen für Einigkeit
Wenn es zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern zu Konflikten kommt, bietet die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer Wiesbaden im Kammerbezirk in Ober-, West- und Mittelhessen den mehr als 27.000 Mitgliedsbetrieben eine neutrale und kostenfreie Möglichkeit zur außergerichtlichen Klärung.
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 153 Vermittlungsverfahren durchgeführt. 2024 verzeichnete die Schlichtungsstelle 167 Verfahren, 2023 waren es 221. "Auch bei rückläufigen Zahlen zeigt sich, dass der Bedarf an professioneller Konfliktvermittlung weiterhin hoch ist", so Pierre Schlosser, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Wiesbaden. Auslöser sind häufig Missverständnisse bei der Ausführung von Aufträgen, unterschiedliche Auffassungen über vereinbarte Leistungen oder Streitigkeiten zu Ablauf oder Terminen. Die Inanspruchnahme eines Vermittlungsverfahrens ist betragsmäßig nicht begrenzt und kann sowohl von Handwerksbetrieben als auch von deren Kundinnen und Kunden eingeleitet werden. "Im Mittelpunkt steht immer der Versuch, gemeinsam mit den Beteiligten eine außergerichtliche, unbürokratische und sachlich fundierte Lösung zu erarbeiten", betonte Schlosser. In vielen Fällen lasse sich bereits durch ein Gespräch eine Einigung erzielen. Je nach Sachlage seien jedoch auch mehrere Gespräche oder eine Ortsbesichtigung erforderlich. "Gerade bei komplexeren Fragestellungen ist es wichtig, alle relevanten Aspekte sorgfältig zu prüfen und die unterschiedlichen Sichtweisen zusammenzuführen", erläuterte Schlosser.
Sachverständige ergänzen das Angebot der Schlichtungsstelle
Neben der Schlichtungsstelle sorgen die 160 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer Wiesbaden in 40 Handwerksberufen durch Privatgutachten und die sachverständige Beratung der Gerichte für den Ausgleich bei Streitigkeiten zwischen Handwerkern und ihren Kunden. Da die Schlichtungsstelle keine Rechnungsprüfung übernimmt und auch keine Beurteilung zur Angemessenheit der Rechnungshöhe abgibt, kann sich beispielsweise dafür an einen Sachverständigen gewendet werden.
Unter www.hwk-wiesbaden.de/sachverstaendige sind alle Sachverständigen aufgelistet. Die Schlichtungsstelle ist telefonisch unter 0611 136-104 oder per E-Mail unter vermittlung@hwk-wiesbaden.de zu erreichen.