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Aufstiegsförderung so attraktiv wie nie! Das neue Aufstiegs-BAföG

Seit dem 1. August 2020 ist das neue „Aufstiegs-BAföG“ in Kraft. Das "Aufstiegs-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Die Geförderten können sich auf höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse freuen. Gefördert werden Voll­ und Teilzeitmaßnahmen.

Förderungsarten

  • Der Maßnahmebeitrag
    • kann für Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen beantragt werden.
    • wird einkommens- und vermögensunabhängig gewährt.
    • besteht aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie einem Beitrag zu den Kosten des Prüfungsstücks.
    • beträgt für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis max. 15.000 Euro (davon werden je 50 Prozent als Zuschuss und als Darlehen geleistet).
    • beträgt zusätzlich für das Meisterprüfungsprojekt bis zur Hälfte der notwendigen Materialkosten, max. 2.000 Euro (davon je 50 Prozent Zuschuss und Darlehen)
  • Der Unterhaltsbeitrag
    • kann für Vollzeitmaßnahmen beantragt werden.
    • wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt; hierbei werden Einkommens- und Vermögensfreibeträge für Antragsteller, Partner/in und Kinder berücksichtigt.
    • richtet sich in der Höhe auch nach dem Familienstand und der Anzahl der Kinder des Antragsstellers.
    • wird monatlich bis zum Lehrgangsende, auf Antrag auch bis zum Prüfungsmonat, längstens aber bis 3 Monate nach Lehrgangsende, gezahlt.
    • wird seit dem 1. August 2020 vollständig als Zuschuss gewährt.

Ihre Ansprechpartner

In den Berufsbildungs- und Technologiezentren in Wiesbaden und Wetzlar sind unsere Weiterbildungsberater für Sie da.

Die Weiterbildungsberatung



Auch unsere Abteilung "Meister- und Fortbildungsprüfungen" steht Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

Wir sind Meistermacher

Möglichkeiten zum Darlehenserlass

Erfolg

Wer die Abschlussprüfung der geförderten Maßnahme besteht und sein Prüfungszeugnis vorlegt, bekommt 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt verbliebenen Restdarlehens für den Maßnahmebeitrag erlassen.

Existenzgründung

Gründen oder übernehmen Geförderte nach bestandener Abschlussprüfung innerhalb von drei Jahren nach Maßnahmeende im Inland ein Unternehmen, eine freiberufliche Existenz oder erweitern einen bestehenden Gewerbebetrieb, werden auf Antrag und gegen Vorlage der erforderlichen Nachweise das bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Restdarlehen vollständig erlassen.

 

Weitere Informationen und Antragsformulare gibt es auch unter www.aufstiegs-bafoeg.de.