
Die Einführung verzögert sichDer elektronische Berufsausweis eBA und der Betriebsausweis SMC-B
Vorab: Die Einführung des elektronischen Berufsausweises (eBA) und des Betriebsausweises SMC-B verzögert sich. Hintergrund sind laufende parlamentarische Verfahren, die noch nicht abgeschlossen sind. Solange das Gesetzgebungsverfahren andauert, können die Ausweise nicht beantragt werden. Geplant war, dass Anträge bei den Handwerkskammern ab dem dritten Quartal 2025 möglich sein sollten. Ein neuer Zeitpunkt für den Start der Beantragung steht derzeit nicht fest. Sobald die Funktion im Kundenportal der Handwerkskammer freigeschaltet wird, werden die Mitgliedsbetriebe hierüber informiert.
Der elektronische Berufsauweis! Wozu?
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens nimmt immer weiter Fahrt auf. Ein zentraler Bestandteil dieser Entwicklung ist die Telematikinfrastruktur (TI), die es ermöglicht, Akteure wie Ärzte, Apotheken, Krankenkassen und nun auch Gesundheitshandwerke miteinander zu vernetzen. Dies betrifft Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker und Zahntechniker sowie in Einzelfällen auch Friseure und Kosmetiker. Ziel ist ein effizienter und sicherer Informationsaustausch zur besseren Versorgung.
Zur Teilnahme an dieser digitalen Infrastruktur benötigen Nutzer eine qualifizierte Zugangsberechtigung – den elektronischen Berufsausweis (eBA). Der eBA ist eine personenbezogene Chipkarte im Scheckkartenformat zur Authentifizierung und elektronischen Signatur in der TI.
SMC-B für Betriebsinhaber
Die SMC-B ist der Betriebsausweis für die technische Teilnahme an der TI. Sie authentifiziert einen Betrieb als berechtigter Nutzer, wodurch der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Die SMC-B ist speziell für Betriebsinhaber oder vertretungsberechtigte Beschäftigte eines Betriebes im Gesundheitshandwerk vorgesehen. Zur Beantragung ist ein gültiger eBA erforderlich. Die SMC-B ist fünf Jahre gültig. Jede Betriebstätte benötigt eine SMC-B. Neben dem eBA und dem SMC-B wird außerdem ein entsprechendes Kartenlesegerät benötigt.
Beantragung und Kriterien
Sowohl die eBA als auch die SMC-B können ausschließlich über das Kundenportal der Handwerkskammer beantragt werden. Nach erfolgreicher Prüfung werden der eBA und die SMC-B sowie die zugehörigen PINs separat per Post versendet. Der Antrag auf den eBA kann ausschließlich von Personen gestellt werden, die eine berufliche Qualifikation zur Ausübung eines Gesundheitshandwerks gemäß der Handwerksordnung vorweisen können. Hierzu zählen etwa qualifizierte Inhaber oder Betriebsleiter eines Gesundheitshandwerksbetriebs.