
Achtung: Bewerbungsfrist beachten! Digital Zuschuss Hessen der WIBank
Haben Sie bereits ein Digitalisierungsprojekt für 2025 geplant? Ab einer Investitionssumme von 4.000 Euro können Sie auch 2025 wieder 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben mit dem Digital Zuschuss der WIBank Hessen sparen.
Was ist förderfähig?
Das Land Hessen fördert auch 2025 wieder Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen müssen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen.
Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt des Digital Zuschusses Hessen: www.wibank.de
Wer wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt. Dies bedeutet, dass so gut wie alle Handwerksbetriebe, welche in eine Digitale Neuerung investieren, von einer Förderung profitieren können.
Wie viel Förderung erhalte ich auf mein Projekt?
Die Fördersumme beträgt ab einer zuwendungsfähigen Investition von 4.000 Euro 50 Prozent der förderfähigen Sachausgaben (2.000 Euro) und ist auf höchstens 10.000 Euro begrenzt.
Was ist zu beachten?
Auch 2025 wird der Digitalzuschuss wieder über ein Zufallswahlverfahren vergeben, da die Mittelausstattung des Programms begrenzt ist.
Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenzkosten und Systemservicegebühren (z. B. für Software oder cloudbasierte Dienste) sind für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten zuwendungsfähig.
Bis zum 28. April registrieren und bewerben!
- Stand 2025:
Ab sofort ist das Bewerbungsportal für das Förderjahr 2025 für den DIGI-Zuschuss Hessen wieder geöffnet! Registrieren Sie sich unter Beachtung der Förderportalanleitung bis zum 28. April unter foerderportal.wibank.de.
Bitte beachten Sie, die neueste Version Ihres Internet-Browsers zu verwenden.
Am Ende eines jeden Stichtages wird dann mittels eines rechtssicheren Zufallswahlverfahrens ausgewählt, welcher Betrieb einen Antrag auf Bezuschussung seines Digitalisierungsprojektes stellen darf und welcher nicht. Die Benachrichtigungen werden meist am Folgetag mittels einer E-Mail an die Bewerber verschickt.
Im Falle einer Zusage können Sie im Online-Portal der WIBank einen vollständig ausgefüllten Fördermittelantrag einreichen. Der Förderantrag ist vor Beginn Ihres Digitalisierungsprojektes zu stellen, weshalb mit dem Projekt erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden darf.
Hier geht es zur Internetseite der WIBank mit allen relevanten Informationen: Digital-Zuschuss.