SchwarzabeitErstattung einer Anzeige wegen unberechtigter Handwerksausübung

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Ausfüllhinweise für die Anzeige wegen unberechtigter Handwerksausübung / Schwarzarbeit

Bitte füllen Sie die Anzeige so vollständig wie möglich aus. Die wichtigsten Informationen sind hierbei:

  • Daten des Ausführenden
  • Art der Arbeiten
  • Ort und Zeit der Tätigkeit
  • Beweismittel

Die Handwerkskammer wird die Angelegenheit aufgreifen, erforderliche weitere Informationen einholen und den Fall dann – soweit erforderlich – an die Ordnungsbehörden zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens weiterleiten. Zuständige Ordnungsbehörden für die Bekämpfung von unberechtigter Handwerksausübung sind die Kreisverwaltungen für den jeweiligen Landkreis sowie bei der Landeshauptstadt Wiesbaden das städtische Ordnungsamt. Zuständig für die Verfolgung von schweren Fällen von Schwarzarbeit ist in der Regel der Zoll.

Unlauterer Werbung

Sofern Sie hingegen keinen konkreten Fall von unberechtigter Handwerksausübung oder Schwarzarbeit anzeigen sondern das Vorliegen einer unlauterer Werbung melden möchten, dann wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Wettbewerbszentrale. Die Kontaktdaten der Wettbewerbszentrale lauten:
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V.
Landgrafenstraße 24 b
61348 Bad Homburg vor der Höhe
E-Mail: mail@wettbewerbszentrale.de / Telefon: 06172 12150 / Telefax: 06172 84422

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