
BekanntmachungGeändertes Gebührenverzeichnis
Das von der Vollversammlung der Handwerkskammer Wiesbaden am 26. Juni 2025 beschlossene geänderte Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Wiesbaden wurde mit Bescheid des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum vom 19. August 2025 genehmigt (Geschäftszeichen: 0458-III-040-c-04-00005#2025-00001) und vom Präsidenten der Handwerkskammer Wiesbaden am 22. August 2025 ausgefertigt.
Das geänderte Gebührenverzeichnis tritt mit Veröffentlichung in der Deutschen Handwerkszeitung (DHZ), Ausgabe Handwerkskammer Wiesbaden Nr. 18, Regionalteil Seite 7, am 26. September 2025 in Kraft – mit Ausnahme der Regelungen zu Gesellen-/Abschluss-/Umschulungsprüfungen (lfd. Nr. 23 bis 25), die erst ab dem 1. Januar 2026 gelten. Bis dahin werden in diesen Fällen noch die bislang gültigen Gebühren des alten Gebührenverzeichnisses vom 1. Januar 2017 erhoben.