
Verbesserungen auf den Weg gebrachtRückmeldeverfahren der Corona-Soforthilfen des Landes Hessen
Das Hessische Wirtschaftsministerium kontaktiert im Rahmen eines standardisierten Rückmeldeverfahrens derzeit alle hessischen Betriebe, die in der Vergangenheit Corona-Soforthilfen in Anspruch genommen haben. Betroffene Betriebe erhalten ein offizielles Schreiben des Hessischen Wirtschaftsministeriums und sind verpflichtet, neun betriebswirtschaftliche Kennzahlen (siehe FAQ, Abschnitt 4.1) für die Monate März bis Juni 2020 über ein Online-Portal zu übermitteln. Bei Ausbleiben droht die Rückforderung der Soforthilfe in voller Höhe. Es kann zudem zu einer Rückforderung aufgrund einer sogenannten Überkompensation kommen. Dies bedeutet, dass der nachträglich ermittelte Liquiditätsengpass geringer war als ursprünglich prognostiziert.
Kritikpunkte ernst genommen – Verbesserungen auf den Weg gebracht
Das Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen, welches das Regierungspräsidium Kassel im Sommer aufgenommen hat, hat für reichlich Verunsicherung bei hessischen Betrieben gesorgt und stößt an vielen Stellen auf Unverständnis. Eine Vielzahl von Rückmeldungen bei den hessischen IHKs und Handwerkskammern zeigt, dass die aktuelle Praxis für viele Betriebe eine erhebliche, zum Teil existenzbedrohende, Belastung darstellen. Der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) e.V. und die Arbeitsgemeinschaft der hessischen Handwerkskammern kritisieren das Vorgehen des RPs, das zur absoluten Unzeit gestartet wurde, denn für viele Betriebe bedeutet die Ferienzeit entweder eine geringere Personalbesetzung oder Hochsaison. Sehr kurze Fristen sowie die rein elektronische Abwicklung ohne die Möglichkeit, individuelle Umstände darzustellen, stellen viele Unternehmen vor unnötige Herausforderungen. Dabei hatten sowohl die damalige als auch die aktuelle Bundesregierung eine bürokratiearme Abwicklung zugesagt. Für zusätzliche Verwirrung sorgt beispielsweise die Nichtberücksichtigung von Personalkosten – hier gibt es unterschiedliche Aussagen, da sich FAQs und Förderbedingungen insbesondere am Anfang noch geändert hatten. Insbesondere diese Frage führt zu zahlreichen Rückfragen in den IHKs und Handwerkskammern.
Diese Punkte haben der Hessische Industrie- und Handelskammertag und die Arbeitsgemeinschaft der hessischen Handwerkskammern in einem direkten Austausch mit dem Regierungspräsidium Kassel adressiert und konnten wichtige Verbesserungen erreichen:
Ein erneutes Schreiben wird an alle bereits kontaktierten Unternehmen versandt.
Darin wird auf die Möglichkeit individueller und unkomplizierter Fristverlängerungsanträge hingewiesen und auf Rückzahlungsmöglichkeiten bspw. in Raten hingewiesen.
Zudem wird derzeit eine Erhöhung der Bagatellgrenze von derzeit 500 Euro geprüft, bis zu der Rückforderungen grundsätzlich nicht erhoben werden.
"Damit werden zentrale Forderungen der Wirtschaft aufgegriffen, die für eine Entlastung der Betriebe sorgt. Gleichzeitig stimmt auch die öffentliche Haltung von Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori optimistisch, dass wir im weiteren Dialog konstruktive Lösungen finden werden“, betont Kirsten Schoder-Steinmüller, Präsidentin des HIHK. "Wichtig ist, dass die Unternehmen Planungssicherheit erhalten und die ursprüngliche Intention der Corona-Hilfen – schnelle und unbürokratische Unterstützung in einer Ausnahmesituation – respektiert bleibt.“
"Angesichts der großen Verunsicherungen und Sorgen in unseren Betrieben ist es uns wichtig, dass Härten bei den Rückforderungen zumindest abgefedert werden. Mit der Verlängerung der Fristen und der Möglichkeit von Stundung und Ratenzahlung gewinnen die Betriebe wertvolle Zeit, damit hohe Rückzahlungen sie nicht erneut in unmittelbare Liquiditätsengpässe bringen", sagt Frank Dittmar, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern.
Gleichzeitig weist der Hessische Industrie- und Handelskammertag darauf hin, dass inzwischen erste Rückforderungsbescheide ergangen sind, bei denen laufende Betriebskosten nicht anerkannt wurden. Unternehmen sollten daher prüfen, ob sie zur Klärung einen Steuerberater hinzuziehen, um mögliche Fehler im Verfahren zu vermeiden.
Die hessischen IHKs und Handwerkskammern werden die Umsetzung des Verfahrens weiterhin eng begleiten und den Dialog mit Verwaltung und Politik fortsetzen. Ziel bleibt es, die rechtlichen Vorgaben umzusetzen – ohne die Betriebe stärker zu belasten als unbedingt nötig.
Eine FAQ-Liste des Ministeriums ist im Online-Portal hinterlegt: FAQ | rp-kassel.hessen.de
Seitens der Handwerkskammern Kassel, Wiesbaden und Frankfurt-Rhein-Main empfehlen wir allen Betrieben rechtzeitig ihre Steuerberater einzubinden und die erforderlichen Daten sowie betriebswirtschaftlichen Kennzahlen für den genannten Zeitraum innerhalb der angegebenen Frist zusammenzustellen und online hochzuladen.
Falls Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, steht Ihnen unsere Betriebsberatung gerne beratend zur Seite.