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Jan Becke

Hessen-Mikroliquidität - ein Angebot der WIBank

Ergänzendes Darlehen für kleine Unternehmen und Soloselbständige, um zusätzlichen Liquiditätsbedarf zu decken, der durch die aktuelle Corona-Krise entstanden ist und für die Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit zwingend erforderlich ist.

Das hessische Wirtschafsministerium hat gemeinsam mit dem hessischen Finanzministerium und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) ein weiteres Hilfsprogramm speziell für Kleinunternehmen, die auf Grund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, auf die Beine gestellt.

Hessische Kleinunternehmen mit maximal 50 Vollzeit-Beschäftigten können den neuen Direktkredit "Hessen-Mikroliquidität" beantragen. Dabei handelt es sich um einen Überbrückungskredit  zur kurzfristigen Abdeckung von Liquiditätsbedarfen für bestehende kleine Unternehmen und für Selbständige. Die Antragstellenden müssen weder Sicherheiten stellen, noch werden ihnen Gebühren oder weitere Kosten berechnet.



  Kredit von 3.000 bis 35.000 Euro

 zwei tilgungsfreie Jahre, bei einer siebenjährigen Laufzeit

 keine banküblichen Sicherherheiten erforderlich





Bitte beachten Sie folgende Unterlagen vor der Antragstellung:



Merkblatt der WIBank "Hessen-Mikroliquidität"

 WIBank - Datenschutzhinweise für Kunden und andere Betroffene





Was wird gefördert? 

Natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind sowie Angehörige der Freien Berufe, die zur Fortführung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit eine kurzfristige Überbrückungsfinanzierung benötigen. Das Unternehmen des Antragsstellenden darf max. 50 Vollzeit-Mitarbeitende (Teilzeitkräfte sind in Vollzeitkräfte umzurechnen) haben. Es können nur unternehmerische Tätigkeiten gefördert werden, die vor der Corona-Krise über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügt haben. Dies ist der WIBank gegenüber nachzuweisen.



 Wie funktioniert die Antragstellung als Mitgliedsbetrieb der Handwerkskammer Wiesbaden?

  • Lesen Sie sich das Merkblatt „Hessen-Mikroliquidität“ genau durch und schätzen Sie auf Basis der dort geschilderten Förderbedingungen ein, ob Sie förderfähig sind. Wenn Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich gerne an die Betriebswirtschaftlichen Berater (siehe Ansprechpartner unten) der Handwerkskammer Wiesbaden oder an unser WIBank Servicecenter montags bis samstags von 8 bis 18 Uhr unter 0611 774- 7333 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an foerderberatunghessen@wibank.de. Anträge, welche die Bedingungen des   Merkblattes nicht erfüllen, werden abgelehnt.

  • Nehmen Sie Kontakt (siehe Ansprechpartner unten) zur Betriebswirtschaftlichen Beratung der Handwerkskammer Wiesbaden auf. Als Kooperationspartner der WIBank sind wir Ansprechpartner für unser Mitgliedsbetriebe.
    Schildern Sie Ihren monatlichen, durch die "Corona-Krise" ausgelösten zusätzlichen Liquiditätsbedarf, der nicht schon durch anderweitige Fördermaßnahmen gedeckt wird oder gedeckt werden kann, wie z.B. dem "Corona-Virus-Soforthilfeprogramm Hessen 2020" und den Sie zur Aufrechterhaltung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit/Ihrer Existenz zwingend benötigen.

    Dieser kann maximal für sechs Monate ab Eintritt der Krise beantragt werden, in Höhe von in Summe maximal 35.000,00 Euro in sechs Monaten. Schildern Sie, inwiefern Sie ohne die "Corona-Krise" über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügen bzw. verfügt haben und wie Sie dies anhand geeigneter Unterlagen nachweisen können. Schildern Sie, ob und wie Sie mit Hilfe des Darlehens Hessen-Mikroliquidität und ggfs. weiterer Maßnahmen Ihre unternehmerische Tätigkeit in der Corona-Krise aufrechterhalten können. Lassen Sie sich von der Handwerkskammer dazu und über weitere Möglichkeiten zur Überwindung der aktuellen Krisensituation beraten.

  • Stellen Sie die benötigten Antragsunterlagen zusammen. Sie können nur dann einen Antrag stellen, wenn Sie im Verlauf des Online-Antragsprozesses folgende Unterlagen hochladen:
  1. Unterlagen zum Unternehmen, also den aktuellsten Steuerbescheid Ihres Finanzamtes (mindestens aus dem Jahr 2017, möglichst aus 2019 oder 2018), sowie eine aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (wenn vorhanden). Setzen Sie sich dazu im Zweifel mit Ihrem/Ihrer Steuerberater/in Verbindung. Ohne entsprechende Unterlagen zu Ihrer bisherigen unternehmerischen Tätigkeit kann Ihr Antrag nicht weiterbearbeitet werden.
  2. Ausweiskopie Vorderseite
  3. Ausweiskopie Rückseite
  4. Gewerbean-/ummeldung bzw. Anmeldung beim Finanzamt (u.a. für freiberufliche Tätigkeiten) bzw. Handelsregisterauszug
  5. Wenn Sie nicht EU-Staatsbürger sind: Kopie der Aufenthaltserlaubnis
  • Wandeln Sie die oben aufgeführten Unterlagen in eine Dateiform (PDF oder jpeg) um, geben diesen einen Dateinamen, anhand dessen Sie die Unterlage leicht identifizieren können (z.B. "Ausweis_Vorderseite", "Steuerbescheid_2019" usw.) und speichern Sie diese in einem neuen Verzeichnis auf Ihrem PC, welches Sie leicht wiederfinden können.
    Hinweise: Dafür eignet sich am besten ein Scanner. Vorder- und Rückseite Ihres Ausweises können Sie auch im jpeg-Format (also als Foto) hochladen. Bitte prüfen Sie die Dateien auch auf Lesbarkeit.

  • Bitte starten Sie die Online-Antragstellung erst, wenn Sie alle oben aufgeführten Schritte vollständig durchlaufen haben. Sie werden im Rahmen der Antragstellung noch weitere Angaben zu Ihrer wirtschaftlichen Situation machen müssen, die Sie ohne das vollständige Durchlaufen dieser Schritte nicht angeben können. Der Antragsprozess kann dann nicht weitergeführt werden. Der Antragsprozess stoppt auch, wenn Sie die oben aufgeführten Unterlagen nicht vollständig in Dateiform vorliegen haben und hochladen können. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können "Zwischenstände" nicht abgespeichert werden. Wenn der Antragsprozess abbricht, müssen Sie den Online-Antragsprozess noch einmal komplett neu durchlaufen. Bitte wählen Sie im Antragsprozess die "Handwerkskammer Wiesbaden" als Ihren Kooperationspartner aus. Bitte geben Sie einen der Betriebswirtschaftlichen Berater wie folgt an:

    Dipl.-Betriebsw. (FH) Michael Steinert

    Abteilungsleiter Betriebswirtschaftliche Beratung

    Telefon 0611 136-146

    Telefax 0611 136-8146

    michael.steinert--at--hwk-wiesbaden.de

Hier geht es zum Antrag: www.agrarportal-hessen.de/mikrodarlehen



Nach der Online-Antragsstellung wird dieser von der Handwerkskammer Wiesbaden auf Richtigkeit der Angaben geprüft. Die Betriebswirtschaftlichen Berater werden sich bei eventuellen Ergänzungen oder Korrekturen mit Ihnen in Verbindung setzen. Im Anschluss wird Ihr Antrag von der Handwerkskammer Wiesbaden an die WIBank weitergeleitet. Die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel obliegt der WIBank.

Das Programm ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2020.



Wie sind die Konditionen?

Je Antragstellenden kann ein Darlehen in Höhe von 3.000 bis 35.000 Euro beantragt werden. Das Kreditvolumen soll sich an dem Liquiditätsbedarf für sechs Monate ab dem 13. März 2020 orientieren. 

Die Laufzeit des Darlehens beträgt sieben Jahre, hiervon sind die ersten zwei Jahre tilgungsfrei.

Für das Darlehen wird ein Festzinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit vereinbart. Der Zinssatz beträgt 0,75 Prozent p.a.

Eine vorzeitige teilweise oder vollständige Rückzahlung ist ohne weitere Kosten (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) möglich. Teilrückzahlungen müssen in Höhe von mindestens 20 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme erfolgen.

Die WIBank kann einen Verzicht auf Rückzahlung von Teilbeträgen des Darlehens von bis zu 50 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrages aussprechen, sofern die Kreditnehmenden durch Vorlage ihrer Steuerbescheide für das Jahr 2020 Geschäftsunterbrechungen und Umsatzausfälle von nicht geringer Höhe/Dauer nachweisen und diese sich aus der Corona-Krise zwingend ergeben haben. 



Rechtliche Hinweise

Ein Rechtsanspruch auf ein Hessen-Mikroliquiditätsdarlehen besteht nicht.

Das Programm Hessen-Mikroliquidität wird nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der EU L 352 ,S. 1 ff. vom 24. Dezember 2013) vergeben.



Ihre Ansprechpartner der Betriebswirtschaftlichen Beratung in Ihrem Landkreis:



Das Sekretariat der Betriebswirtschaftlichen Beratung erreichen Sie wie folgt:

Sabine Jaeger

Betriebswirtschaftliche Beratung

Telefon 0611 136-129

Telefax 0611 136-8129

sabine.jaeger--at--hwk-wiesbaden.de



Gelnhausen-Schlüchtern
Hanau

Dipl.-Kff. Elena Fremder

Betriebswirtschaftliche Beraterin

Telefon 0611 136-214

Telefax 0611 136-8214

elena.fremder--at--hwk-wiesbaden.de



Gießen

Dr. Matthias Langner

Betriebswirtschaftlicher Berater

Telefon 06441 9455-65

Telefax 0611 136-8465

matthias.langner--at--hwk-wiesbaden.de

Lahn-Dill
Vogelsberg

Dipl.-Betriebsw. (FH) Roland Moser

Betriebswirtschaftlicher Berater

Telefon 06441 9455-51

Telefax 06441 9455-8651

roland.moser--at--hwk-wiesbaden.de



Limburg-Weilburg

Dipl.-Betriebsw. (FH) Marlies Hillebrandt

Betriebswirtschaftliche Beraterin

Telefon 0611 136-142

Telefax 0611 136-8142

marlies.hillebrandt--at--hwk-wiesbaden.de

Wiesbaden-Rheingau-Taunus

Dipl.-Betriebsw. (FH) Marlies Hillebrandt

Betriebswirtschaftliche Beraterin

Telefon 0611 136-142

Telefax 0611 136-8142

marlies.hillebrandt--at--hwk-wiesbaden.de

Dipl.-Betriebsw. (FH) Michael Steinert

Abteilungsleiter Betriebswirtschaftliche Beratung

Telefon 0611 136-146

Telefax 0611 136-8146

michael.steinert--at--hwk-wiesbaden.de