
Bauvertragsrecht - VOB und BGB Recht
Wann gilt VOB und wann BGB?
Soweit die Parteien eines Vertrages nichts anderes vereinbaren, gelten grundsätzlich immer die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Nur für den Fall, dass die Parteien abweichende vertragliche Vereinbarungen wirksam getroffen haben oder ausdrücklich die Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) vereinbaren, gelten diese vorrangig.
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