Dr. Siebert sitzt in seinem Büro am Schreibtisch.
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Im Interview: Patentanwalt Dr. Karsten Siebert Vermittler zwischen technischen und rechtlichen Fragestellungen

Patent- und Markenrecht ist ein vielfältiges Thema. Was macht für Sie persönlich den Reiz als Patentanwalt aus?

In meinem Beruf beschäftige ich mich immer wieder mit unterschiedlichen Aspekten aus den Bereichen Technik, Recht und Wirtschaft. Die Verzahnung dieser breiten Felder macht für mich den Reiz des Berufs Patentanwalt aus. Patentanwälte sind Naturwissenschaftler oder Ingenieure mit einer Zusatzausbildung auf dem Gebiet des Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designrechts. Daher sind wir Vermittler zwischen technischen und rechtlichen Fragestellungen. Komplexe Sachverhalte einem Gericht zu vermitteln, das verständig, aber auf dem betreffenden technischen Gebiet normalerweise ohne vertiefte Sachkenntnis ist, stellt hohe Anforderungen an unsere Kommunikationsfähigkeit. Gute Schutzrechte schützen den Nutzen, den die Kunden der Erfinder und Patentanmelder aus deren Innovationen ziehen. Dies erfordert ein detailliertes Verständnis der Wertschöpfungsprozesse der von uns vertretenen Erfinder und Patentanmelder. Diese sichern mit den Schutzrechten ihren Wettbewerbsvorsprung.

Kurzvita zu Dr. Karsten Siebert (49)

  • Studium der Physik in Frankfurt (M) und St. Andrews, Schottland
  • Promotion im Bereich Optoelektronik und Hochfrequenztechnik an der Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • Ausbildung zum Patentanwalt in Wiesbaden, am Landgericht Frankfurt (M) sowie am Deutschen Patent- und Markenamt und Bundespatentgericht in München
  • Patentanwalt seit 2005
  • Partner bei WSL Patentanwälte in Wiesbaden seit 2008



Wie kann man sich den Weg von der Idee bis hin zur endgültigen Markteinführung vorstellen?

Der Innovationsprozess verhält sich wie der Durchlauf durch einen Trichter. Oben fängt es mit einer Vielzahl von Ideen an und unten kommt idealerweise ein marktfähiges Produkt heraus. Dabei ist der Weg durch den Trichter nicht linear. Es werden Sackgassen betreten, Ideen verworfen und neue geboren. Erfolgt eine Patentanmeldung zeitlich zu früh im Innovationsprozess, so ist der erfinderische Kern des am Ende marktfähigen Produktes möglicherweise noch gar nicht ersonnen oder es fehlen Details, die den späteren Marktführer von der zweitbesten Lösung seiner Wettbewerber unterscheiden. Erfolgt die Anmeldung zeitlich zu spät, so läuft der Anmelder Gefahr, dass andere ihre Ideen bereits haben schützen lassen und der eigene Weg durch die Schutzrechte der Wettbewerber behindert wird. Es ist immer wieder aufs Neue wichtig und im Einzelfall herausfordernd, den richtigen Zeitpunkt für eine Patentanmeldung im Innovationsprozess zu bestimmen. Auch in solchen strategischen Fragen unterstützen Patentanwälte Erfinder und Anmelder.

Dr. Siebert sitzt an seinem Schreibtisch und blickt auf seinen Bildschirm.
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Welche Unterlagen müssen bei einer Patentanmeldung eingereicht werden und mit welchen Kosten muss man rechnen?

Eine Patentanmeldung besteht aus vier Teilen, den sogenannten Patentansprüchen, einer allgemeinen Beschreibung, einer oder mehreren Zeichnungen und einer Beschreibung der Zeichnungen. Das Herz der Anmeldung, die Patentansprüche, findet sich ganz hinten im Text. In den Patentansprüchen wird mit knappen aber präzise formulierten Merkmalen definiert, was mit dem Patent unter Schutz gestellt werden soll. Die Prüfung der Patentanmeldung durch das Patentamt erfolgt primär auf Grundlage der Patentansprüche. Die durch die Patentansprüche definierte Erfindung muss gegenüber dem Stand der Technik neu sein und auf erfinderischer Tätigkeit beruhen. Als Stand der Technik wird allgemein gesprochen das gesamte technische Wissen bezeichnet, welches es vor dem Anmeldetag gegeben hat. In die Formulierung der Patentansprüche fließt bezogen auf den Umfang der gesamten Anmeldung überproportional viel Aufwand ein. Die Anmeldungskosten liegen insgesamt typischerweise in einer Größenordnung von 5.000 bis 10.000 Euro. Ein Großteil dieser Kosten wird für die Ausarbeitung der Anmeldung durch den Patentanwalt benötigt. Ein weiterer Teil entfällt auf die Amtsgebühren. Patentrecht ist nach wie vor überwiegend nationales Recht. Daher bestimmen sich die amtlichen Gebühren danach, in welchem Land oder in welcher Region das Patent angemeldet wird. Für eine deutsche Patentanmeldung werden beispielsweise Amtsgebühren in Höhe von etwa 300 Euro erhoben. Darin enthalten ist der Rechercheantrag, auf den hin das Deutsche Patent- und Markenamt den relevanten Stand der Technik ermittelt und dem Anmelder mitteilt.

 

Wie viele der angemeldeten Patente schaffen es nach Ihrer Einschätzung zur Markteinführung und letztendlich zum wirtschaftlichen Erfolg?

Der wirtschaftliche Erfolg einer patentfähigen Erfindung beruht auf der Idee, ihrer Umsetzung in ein Produkt oder eine Dienstleistung und der Befriedigung eines Bedürfnisses des Markts durch das Produkt oder die Dienstleistung. Patente können den wirtschaftlichen Erfolg der Erfindung absichern, führen ihn aber in der Regel nicht herbei. Daher muss man unterscheiden zwischen Erfindungen, die im eigenen Unternehmen - auch in einem neu zu gründenden Unternehmen oder Startup - in ein marktfähiges Produkt oder eine Dienstleistung umgesetzt werden können, und solchen, die nicht selbst zur Markteinführung gebracht werden können. Unternehmen, die ein Patent für eine Erfindung anmelden, die sie selbst zur Markreife führen können, haben meist bereits vor der Einreichung eine klare Vorstellung von dem Potential ihrer Erfindung. Anderenfalls würde die Erfindung gar nicht erst angemeldet. Insofern schätze ich aus meiner Erfahrung mit überwiegen mittelständisch geprägten Anmeldern vorsichtig, dass rund 70 Prozent aller Patentanmeldungen Innovationen betreffen, mit denen die anmeldenden Unternehmen Gewinne erwirtschaften werden. Ganz anders sieht es mit zum Patent angemeldeten Erfindungen aus, welche ein Unternehmen oder auch eine Privatperson nicht selbst zur Marktreife führen kann oder will. Wirtschaftlicher Erfolg, beispielsweise durch Lizenzierung, ist solchen Erfindungen sehr selten beschieden.

 

Hessen das Land der Erfinder? Wie sieht aktuell die "Erfinderbranche in Hessen aus?

Hessen liegt nach Angaben des Deutschen Patent- und Markenamts in der Rangliste der Bundesländer mit 1.479 Patentanmeldungen im Jahr 2021 auf Platz fünf. Das ist bei 16 Bundesländern noch im vorderen Drittel. Wenn man aber betrachtet, dass auf Baden-Württemberg und Bayern jeweils etwa zehnmal so viele Anmeldungen entfallen, so scheint für die Anmeldetätigkeit der Hessinnen und Hessen, aber auch der hessischen Unternehmen noch viel Luft nach oben zu bestehen.



Werden bei Patentsprechtagen ausschließlich Fragen zu Patenten besprochen oder gibt es auch Fragen zu anderen Schutzrechten wie Gebrauchsmustern, Marken und Designs?

Patentanwälte beraten ihre Mandanten rund um alle gewerblichen Schutzrechte, d.h. neben den technischen Schutzrechten, also Gebrauchsmustern und Patenten, zu Marken und Designs. Daher wenden sich auch die "Patentsprechtage" an Interessenten, die sich nicht nur zu technischen Schutzrechten, sondern zu Marken und Designs informieren möchten. Gebrauchsmuster bieten wie Patente Schutz für technische Erfindungen, wobei sich die grundlegenden Überlegungen nicht von den Patenten unterscheiden. Bei Marken und Designs ist das anders. Marken schützen Zeichen, die die Produkte oder Dienstleistungen eines Anbieters von den Produkten oder Dienstleistungen eines anderen Anbieters unterscheiden können. Marken spielen in unserem Wirtschaftsleben in vielen Fällen eine größere Rolle als technische Schutzrechte. Häufig bilden diese einen wesentlichen Wert eines Unternehmens. Designs, auch als Geschmacksmuster bezeichnet, hingegen schützen die äußere Form und damit die ästhetische Gestaltung eines Gegenstands. Da sich selbst Investitionsgüter zunehmend über ihre Gestaltung vom Wettbewerb absetzen, gewinnt auch dieses Schutzrecht zunehmend an Bedeutung.

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