Jetzt bis 30. September 2026 bewerbenVorbild für inklusive Arbeit
Betriebe im Wetteraukreis können sich ab sofort um die neue Auszeichnung „Teilhabe-Champion Wetteraukreis“ bewerben. Mit ihr will der Wetteraukreis gemeinsam mit regionalen Partnern Unternehmen würdigen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen und zeigen, wie inklusive Arbeitsgestaltung im Alltag gelingen kann. Bewerbungsfrist ist der 30. September 2026.
Inklusion im betrieblichen Alltag
Künftig soll jährlich ein Unternehmen im Wetteraukreis ausgezeichnet werden. Der Preis ist nicht dotiert und niedrigschwellig angelegt. Ausgezeichnete Unternehmen erhalten eine Urkunde sowie ein offizielles Logo, das sie öffentlichkeitswirksam verwenden können. Verbunden ist die Verleihung mit einem Betriebsbesuch der Sozialdezernentin des Wetteraukreises und der beteiligten Projektpartner. In einem Pressebericht sollen Beispiele guter inklusiver Arbeit vorgestellt werden. Betroffene Mitarbeitende entscheiden selbst, ob, inwiefern und was über sie berichtet werden soll.
Hintergrund ist der Aktionsplan Inklusion des Wetteraukreises, den der Kreistag im Juli 2025 beschlossen hat. Er umfasst 42 konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Die Auszeichnung soll inklusive Unternehmen als attraktive Arbeitgeber bekannt und gute Strategien für inklusive Beschäftigung sichtbar machen sowie das Potenzial von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt stärker in den Fokus rücken. Zugleich soll sie auf Möglichkeiten zur Beratung und Förderung hinweisen.
Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Marion Götz betont, Menschen mit Behinderung brächten wertvolle Kompetenzen, Erfahrungen und Perspektiven in Unternehmen ein. Gewürdigt würden Betriebe, die Inklusion bereits erfolgreich leben und dadurch anderen Arbeitgebern als Vorbild dienen.
Der Weg zur Auszeichnung
Bewerben können sich Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes mit Sitz im Wetteraukreis. Voraussetzung ist, dass sie mindestens einen Menschen mit Schwerbehinderung oder einen gleichgestellten Menschen mit Behinderung beschäftigen. Außerdem müssen Teilhabe, eine inklusive Unternehmenskultur sowie deren Umsetzung erkennbar sein.
Über die Vergabe entscheidet eine Jury. Ihr gehören derzeit die Sozialdezernentin des Wetteraukreises, die Diversitätsbeauftragte mit Schwerpunkt Inklusion des Wetteraukreises, eine Fachberaterin der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) sowie die Fachberaterinnen für Inklusion der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg und der Handwerkskammer Wiesbaden an. Für die Handwerkskammer Wiesbaden ist Jenny Truhöl in der Jury vertreten.
Die Bewerbung erfolgt über das Onlineformular des Wetteraukreises. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wertet eine Jury die eingegangenen Bewerbungen aus. Alle Unternehmen erhalten eine Rückmeldung über das Ergebnis ihrer Bewerbung.
